Mit 1,49 Promille in der Probezeit kontrolliert?


10.02.2025, 20:37

Anwalt für Verkehrsrecht werde ich mir in diesem Fall auch nehmen

gibt es die Möglichkeit das er die Strafe mildern kann oder im besten Fall es schafft das ich mein Führerschein doch behalten kann ohne Mpu

10 Antworten

...Deinen Führerschein wirst Du für mindestens ein Jahr abhaken können. Mit knapp 1,5 Promille schrammst Du evtl. gerade noch an der MPU vorbei...obwohl "Probezeit" und der Ampelverstoß sich natürlich entsprechend auswirken können. Anwalt ja! Aber nicht, um Dich vor den fälligen Konsequenzen zu bewahren, sondern um zu verhindern, dass Du Dich tiefer hereinreitest. Denn offenbar fehlt Dir ein gesundes Unrechtsbewusstsein...sonst kämest Du gar nicht auf die Idee, Deinen Führerschein behalten zu dürfen. Und diese Uneinsichtigkeit für das eigene Fehlverhalten wird Dir schon negativ ausgelegt....


JochenOWL  11.02.2025, 00:41

@Tuedelsen

Schade, dass du unserem neuen Mitglied, bei seiner ersten Frage, nur so wenig Mut machen kannst...

LG

Tuedelsen  11.02.2025, 10:18
@JochenOWL

...tja, der Junge hat offensichtlich gar nicht verstanden, wie tief er sich mit dieser Geschichte 'reingeritten hat. Aber ich bin überzeugt, er wird mit den Konsequenzen leben können und nach Ablauf der Sperrfrist, ggf. Bestehen der MPU auch wieder fahren dürfen und dann diesen Fehler nicht erneut begehen.

TOPBOY000  22.03.2025, 04:21

Vielleicht ist beim Alkohol anders ich habe wegen thc abgeben müsste für knapp 1 Jahr

Ich müsste July 2023 mein Führerschein abgeben THC 7,4 ng/ml dazu habe ich noch Polizei gesagt dass ich die letze Zeit aufgrund OP Tellidin zur mir nehmen müsste dass hat der Beamte alles schön Protokollieret. Ich habe dann mich beraten lassen es hieß ohne MPU keine Chance also habe ich direkt im Juli mit Abstinenz begonnen 12 Monate neben bei MPU Vorbereitung also volle Programm dann Mai 2024 habe ich Antrag gestellt bei Fahermaubnis und wo ich da war hat sie mein Abstinenz garnicht interessiert sie hat nur gesagt machst du ein Aufbauseminar hat mir alles gut und deutlich erklärt. Ich habe dann Woche später Platz beim TÜV bekommen war dort 4x 8std habe dann meine Bescheinigung bekommen und Juni 2024 habe ich mein Führerschein bekommen.

Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit, mit dem Unfall auch schon vorher (ab 0,3 Promille). Damit liegen auf jeden Fall wir im Straftatbereich, mindestens beim § 316 StGB, je nach Tatbegehung möglicherweise sogar schon im Bereich des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB.

Auf eine Verurteilung nach § 316 StGB folgt regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB) und auf diese zwingend auch eine Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 69a Abs. 1 StGB). Der Entzug der Fahrerlaubnis bringt dann zusätzlich noch 3 Punkte im FAER mit sich (Anlage 13 Nr. 1.8 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a StVG). Diese Punkte werden gelöscht, wenn und sobald nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 3 StVG). (Dies gilt jedoch u. a. dann nicht (Satz 4 Nr. 1), wenn die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG entzogen wurde, weil die Teilnahme an einem wegen Probezeitverstößen angeordneten Aufbauseminar nicht oder nicht fristgemäß erfolgt ist.).

Eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist erst ab 1,6 Promille Pflicht (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV), kann aber inzwischen auch schon ab 1,1 Promille verlangt werden. Angesichts des Rotlichverstoßes ist eine MPU m. E. nicht ganz unwahrscheinlich wahrscheinlich. Mit der MPU dürfte auch ein einjähriger Abstinenznachweis verbunden sein.

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der bisherigen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG). Eine Neuerteilung setzt auch zwingend ein Aufbauseminar voraus, sofern du nicht schon eines absolviert hast (§ 2a Abs. 5 Satz 1 und 2 StVG).

Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

Fazit: Das ist eindeutig ein Fall für einen guten Strafverteidiger mit Erfahrung im Verkehrsrecht.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Dich erwarten mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, bis drei Monate Fahrverbot und ein Aufbauseminar.

Es ist dumm und gefährlich unter Alkohol oder Drogeneinfluss Auto zu fahren.

Willst du Alkohol trinken, lass das Auto stehen.

Der Anwalt kann dich da nicht rausholen, du hast deine Situation selber verschuldet.


Tuedelsen  10.02.2025, 20:48
bis drei Monate Fahrverbot und ein Aufbauseminar.

...bei fast 1,5 Promille wirst Du damit nicht auskommen!

Roger764  10.02.2025, 20:40

Es ist nicht notwendig, eine Standpauke zu halten. Die Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind klar und werden konsequent durchgesetzt.

Vennesla  10.02.2025, 20:42
@Roger764

Offenbar ist das dem FS nicht klar, sonst wäre er nicht besoffen Autogefahren.

Roger764  10.02.2025, 20:44
@Vennesla

Jeder macht mal Fehler. In den 1990er Jahren war es weit verbreitet, alkoholisiert zu fahren.

Vennesla  10.02.2025, 20:46
@Roger764

Ja und das ist keine Entschuldigung!!!

Es haben sich viele tot gefahren oder unschuldige getötet oder deren Leben zerstört.

Wegen so jemanden hatte ich in den 1990er Jahren einen schweren Unfall!

miguel41 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 20:48

Mir ist bewusst das ich unter Alkohol nicht fahren sollte diese Lektion habe ich gelernt

Ich wollte zudem auch nicht lange fahren lediglich nur einen kurzen Weg und wäre ich gar nicht in der Lage gewesen das Fahrzeug in irgendeiner Weise zu bedienen wäre ich niemals eingestiegen

Vennesla  10.02.2025, 20:49
@miguel41

Selbst ein kurzer Weg ist dann schon viel zu weit.

Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis und bin für alle für eine 0,00 Promille Grenze.

Guten Abend,

Anwalt für Verkehrsrecht werde ich mir in diesem Fall auch nehmen

Der wird dir nicht viel helfen können.

gibt es die Möglichkeit das er die Strafe mildern kann oder im besten Fall es schafft das ich mein Führerschein doch behalten kann ohne Mpu

Nein, die Möglichkeit sehe ich auf keinen Fall, in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Die hast du deutlich überschritten, es ist auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Mit Pech kommt noch eine Geldstrafe nach dem Strafgesetzbuch drauf, den Führerschein wirst du nicht so schnell wiederbekommen, falls du ihn überhaupt wiederbekommst.

Sei froh, das niemand zu Schaden gekommen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Führerschein Klasse B seit Q4/2024 in DE; Theorie 0 FehlerP

Mit 1,49 Promille bist du schon mal im Straftatbereich, die Fahrerlaubnis wird entzogen und Wiedererteilung erst nach erfolgreich bestandener MPU.

oder im besten Fall es schafft das ich mein Führerschein doch behalten kann ohne Mpu

Da sehe ich dunkelschwarz, denn das Überfahren einer roten Ampel ist eindeutig eine Ausfallerscheinung.


ToxicWaste  11.02.2025, 11:22

Gerade die Ausfallerscheinung ist dann eher gut für ihn. Wenn du bei gut 1,5‰ KEINE Ausfallerscheinung hast, ist es ein Zeichen für starke Alkoholgewöhnung, was eine MPU wahrscheinlicher machen würde.