Mit 1,49 Promille in der Probezeit kontrolliert?
Mir würde vor kurzem bei einer Polizeikontrolle mit 1,49 Promille der Führerschein entzogen, die Begründung warum ich angehalten wurde war das ich über eine rote Ampel gefahren bin mir wurde auf der Wache Blut abgenommen und ich durfte ohne Führerschein wieder gehen
Was sind die konsequenzen und könnte es sein das ich meinen Führerschein nie wieder bekomme kann
Anwalt für Verkehrsrecht werde ich mir in diesem Fall auch nehmen
gibt es die Möglichkeit das er die Strafe mildern kann oder im besten Fall es schafft das ich mein Führerschein doch behalten kann ohne Mpu
10 Antworten
...Deinen Führerschein wirst Du für mindestens ein Jahr abhaken können. Mit knapp 1,5 Promille schrammst Du evtl. gerade noch an der MPU vorbei...obwohl "Probezeit" und der Ampelverstoß sich natürlich entsprechend auswirken können. Anwalt ja! Aber nicht, um Dich vor den fälligen Konsequenzen zu bewahren, sondern um zu verhindern, dass Du Dich tiefer hereinreitest. Denn offenbar fehlt Dir ein gesundes Unrechtsbewusstsein...sonst kämest Du gar nicht auf die Idee, Deinen Führerschein behalten zu dürfen. Und diese Uneinsichtigkeit für das eigene Fehlverhalten wird Dir schon negativ ausgelegt....
...tja, der Junge hat offensichtlich gar nicht verstanden, wie tief er sich mit dieser Geschichte 'reingeritten hat. Aber ich bin überzeugt, er wird mit den Konsequenzen leben können und nach Ablauf der Sperrfrist, ggf. Bestehen der MPU auch wieder fahren dürfen und dann diesen Fehler nicht erneut begehen.
Ich mache gleich eine Dose Mitleid (alkoholfrei) für ihn auf.
Vielleicht ist beim Alkohol anders ich habe wegen thc abgeben müsste für knapp 1 Jahr
Ich müsste July 2023 mein Führerschein abgeben THC 7,4 ng/ml dazu habe ich noch Polizei gesagt dass ich die letze Zeit aufgrund OP Tellidin zur mir nehmen müsste dass hat der Beamte alles schön Protokollieret. Ich habe dann mich beraten lassen es hieß ohne MPU keine Chance also habe ich direkt im Juli mit Abstinenz begonnen 12 Monate neben bei MPU Vorbereitung also volle Programm dann Mai 2024 habe ich Antrag gestellt bei Fahermaubnis und wo ich da war hat sie mein Abstinenz garnicht interessiert sie hat nur gesagt machst du ein Aufbauseminar hat mir alles gut und deutlich erklärt. Ich habe dann Woche später Platz beim TÜV bekommen war dort 4x 8std habe dann meine Bescheinigung bekommen und Juni 2024 habe ich mein Führerschein bekommen.
Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit, mit dem Unfall auch schon vorher (ab 0,3 Promille). Damit liegen auf jeden Fall wir im Straftatbereich, mindestens beim § 316 StGB, je nach Tatbegehung möglicherweise sogar schon im Bereich des § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB.
Auf eine Verurteilung nach § 316 StGB folgt regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB) und auf diese zwingend auch eine Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 69a Abs. 1 StGB). Der Entzug der Fahrerlaubnis bringt dann zusätzlich noch 3 Punkte im FAER mit sich (Anlage 13 Nr. 1.8 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a StVG). Diese Punkte werden gelöscht, wenn und sobald nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird (§ 4 Abs. 3 Satz 3 StVG). (Dies gilt jedoch u. a. dann nicht (Satz 4 Nr. 1), wenn die Fahrerlaubnis nach § 2a Abs. 3 StVG entzogen wurde, weil die Teilnahme an einem wegen Probezeitverstößen angeordneten Aufbauseminar nicht oder nicht fristgemäß erfolgt ist.).
Eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist erst ab 1,6 Promille Pflicht (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV), kann aber inzwischen auch schon ab 1,1 Promille verlangt werden. Angesichts des Rotlichverstoßes ist eine MPU m. E. nicht ganz unwahrscheinlich wahrscheinlich. Mit der MPU dürfte auch ein einjähriger Abstinenznachweis verbunden sein.
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der bisherigen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG). Eine Neuerteilung setzt auch zwingend ein Aufbauseminar voraus, sofern du nicht schon eines absolviert hast (§ 2a Abs. 5 Satz 1 und 2 StVG).
Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).
Fazit: Das ist eindeutig ein Fall für einen guten Strafverteidiger mit Erfahrung im Verkehrsrecht.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Dich erwarten mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, bis drei Monate Fahrverbot und ein Aufbauseminar.
Es ist dumm und gefährlich unter Alkohol oder Drogeneinfluss Auto zu fahren.
Willst du Alkohol trinken, lass das Auto stehen.
Der Anwalt kann dich da nicht rausholen, du hast deine Situation selber verschuldet.
bis drei Monate Fahrverbot und ein Aufbauseminar.
...bei fast 1,5 Promille wirst Du damit nicht auskommen!
Es ist nicht notwendig, eine Standpauke zu halten. Die Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind klar und werden konsequent durchgesetzt.
Mir ist bewusst das ich unter Alkohol nicht fahren sollte diese Lektion habe ich gelernt
Ich wollte zudem auch nicht lange fahren lediglich nur einen kurzen Weg und wäre ich gar nicht in der Lage gewesen das Fahrzeug in irgendeiner Weise zu bedienen wäre ich niemals eingestiegen
Guten Abend,
Anwalt für Verkehrsrecht werde ich mir in diesem Fall auch nehmen
Der wird dir nicht viel helfen können.
gibt es die Möglichkeit das er die Strafe mildern kann oder im besten Fall es schafft das ich mein Führerschein doch behalten kann ohne Mpu
Nein, die Möglichkeit sehe ich auf keinen Fall, in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Die hast du deutlich überschritten, es ist auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Mit Pech kommt noch eine Geldstrafe nach dem Strafgesetzbuch drauf, den Führerschein wirst du nicht so schnell wiederbekommen, falls du ihn überhaupt wiederbekommst.
Sei froh, das niemand zu Schaden gekommen ist.
Mit 1,49 Promille bist du schon mal im Straftatbereich, die Fahrerlaubnis wird entzogen und Wiedererteilung erst nach erfolgreich bestandener MPU.
oder im besten Fall es schafft das ich mein Führerschein doch behalten kann ohne Mpu
Da sehe ich dunkelschwarz, denn das Überfahren einer roten Ampel ist eindeutig eine Ausfallerscheinung.
Gerade die Ausfallerscheinung ist dann eher gut für ihn. Wenn du bei gut 1,5‰ KEINE Ausfallerscheinung hast, ist es ein Zeichen für starke Alkoholgewöhnung, was eine MPU wahrscheinlicher machen würde.
@Tuedelsen
Schade, dass du unserem neuen Mitglied, bei seiner ersten Frage, nur so wenig Mut machen kannst...
LG