Führerschein entzogen?
Mir wurde der Führerschein entzogen wegen Paragraph 46 während der probe Zeit.. und habe eine Sperrfrist vom.3 Monate bekommen .. und dann kann ich den fahrlaubnis neu beantragen
Ich rufe heute landratsamt an
Und habe gefragt was jetzt eigentlich Sache ist
Ob ich eine MPU machen muss ..
Und die haben gesagt ..
Nein du musst kein MPU machen
Nach dem neuantrag vom fahrlaubnis bekomme ich meine fuhrerschein wieder zurück..
Aber ich frage mich wieso die eigentlich meine fahrlaubnis entzogen haben wenn ich wieder bekomme werde nach dem sperrfrist und wegen neuantrag ..
Was hat das für ein Sinn sowas ?
Hat jemand Ahnung.. wieso das so ist ..
wegen Paragraph 46
Welches Gesetz?
Strassenverkehr gesetzt
§46 Straßenverkehrsgesetz wurde aufgehoben. Meinst du stattdessen § 46 Fahrerlaubnisverordnung?
Ja
Lies die Antwort von Raven 751.
Ja habe ich gelesen aber .. wieso muss ich kein MPU haben die am Telefon gesagt
Also ich bin froh das ich kein MPU machen muss aber was hat das für ein Sinn ..
4 Antworten
Das ist auf jeden Fall mutig von der Behörde, dass sie, bevor du den Antrag gestellt hast, sicher sagen kann, dass du keine MPU machen musst. Dazu müssen vorher Ermittlungen gemacht werden, erst dann kann die Frage seriös beantwortet werden.
Allerdings ist es schon so, dass "nur" bei Entzügen wegen Verstöße in der Probezeit jetzt nicht die ganz großen Geschütze aufgefahren werden. Wenn nichts weiter dazugekommen ist, dann handelt es sich ja auch nur um Verstöße, die für dich ohne größere Folgen geblieben wären, wärst du nicht mehr in der Probezeit gewesen. Du hast dich zwar als ungeeignet erwiesen, aber diese Zweifel an deiner Fahreignung bestehen jetzt möglicherweise nicht mehr. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass du die Fahrerlaubnis ohne weitere Bedingungen neu erteilt bekommst.
(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.
(2) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis noch als bedingt geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, schränkt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an. Bei Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse schränkt die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an. Die Anlagen 4, 5 und 6 sind zu berücksichtigen.
(3) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
(4) Die Fahrerlaubnis ist auch zu entziehen, wenn der Inhaber sich als nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Rechtfertigen Tatsachen eine solche Annahme, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen. § 11 Absatz 6 bis 8 ist entsprechend anzuwenden.
(5) Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
(6) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
Quelle: § 46 FeV
Woher sollen wir nun wissen, was auf Dich zutrifft. Du solltest wissen, warum man Dir die Fahrerlaubnis entzogen hat.
Die haben gesagt auf Telefon warte ich hole ihre akte raus dann hat die gesagt nein ich muss kein MPU machen...
Der Sinn ist die drei Monate Fahrerlaubnis Entzug weil du etwas ziemlich falsch gemacht hast.
MPU wird dann nicht immer angeordnet. Die wird dann übrigens von der Führerscheinstelle angeordnet. Nicht vom Landratsamt.
MPU muss nur ab 1,6 Promille und/oder unter fahren mit Betäubungsmittel gemacht werden.
Was hast du denn gemacht? Wahrscheinlich zu schnell? Wie gesagt nur unter Alkohol und Drogen
Stimmt nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung#Untersuchungsanl%C3%A4sse