Mpu Deutschland Spanischer Führerschein?
Hallo community,
Kurze frage: ich habe vor 6 Jahren in Deutschland eine mpu strafe wegen Trunkenheit am Steuer bekommen bevor ich meinen Führerschein machen konnte.
Ich ziehe jetzt allerdings nach Spanien und wollte wissen ob es möglich ist dort meinen Führerschein zu machen um in Spanien fahren zu können. Mpu habe ich zwar noch aber die sperrfrist ist rum.
4 Antworten
Mir wurde der führerschein 2016 wegen einer drogenfahrt entzogen. Ab 2019 habe ich bis Oktober 2022 in Osterreich gelebt und gearbeitet. dort habe ich meine Führerscheinakte von der zuständigen Behörde LPD Kärnten aus Deutschland anfodern lassen, damit ich dort wieder eine Führerschein machen kann.
Also ich habe alles offen legen lassen. Daraufhin wurde eine VPU also einer Fahrtauglichkeitsprüfung (Verkehrspsychologe, Facharzt, Abstinenznachweise und endgultige Gutachten zur Eignung zum Führen eines KFZ) gepruft und ich wurde als geeignet eingestuft. daraufhin habe ich eine praktische Fahrprufung gemacht und habe April 2021 eine Führerschein in AT bekommen. jetzt seit 3-4 Monaten bin ich wieder in Deutschland.
Anwalt hat geprüft - angeblich darf ich fahren. die behörden sagen nein.
Kannst du mir eine Vorgehensweise empfehlen. Ich möchte das nicht erst durch die Polizei in gange setzen lassen.
Danke
Wenn du in Spanien (EU) einen regulären FS erhältst ist dieser auch in Deutschland gültig.
Bitte was? Kann es sein, dass du an der falschen Stelle kommentiert hast?
Dein Kommentar ist im übrigen falsch, wenn der User einen legalen EU-FS in Spanien gemacht hat, darf er damit auch in D fahren...
Sie irren!
Für eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG sieht Abs. 1 der Vorschrift vor, dass bei einer ausländischen Fahrerlaubnis die Entziehung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, gleichkommt. Dies bestätigt auch § 46 Abs. 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Nach § 3 Abs. 2 STVG und § 46 Abs. 6 FeV erlischt bei ausländischen Fahrerlaubnissen bei einer Entziehung ausdrücklich nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Danach hat die Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis lediglich Auswirkungen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Untersagung ist wiederum auf dem ausländischen Führerschein zu vermerken. Darüber hinaus gibt die europäische Richtlinie über den Führerschein (RL 2006/126/EG) den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Führerscheine, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurden, für Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, an die zuständige Behörde des Ausstellerstaates zurückzusenden.
Die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ist in § 69b StGB genauer geregelt. Auch danach hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Weiterhin normiert die Vorschrift für Inhaber einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, dass der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückzuschicken ist. In anderen Fällen also bei EU-Ausländern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland haben und Drittstaatsangehörigen wird die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre im ausländischen Führerschein vermerkt.
Damit hat die Entziehung der Fahrerlaubnis grundsätzlich nur Auswirkungen auf die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Ob die angeordnete Entziehung auch gebietsübergreifend im Ausstellerstaat oder anderen ausländischen Staaten wirkt, hängt wiederum von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab.
Bitte immer Quellenhinweise hinzufügen wenn du Texte kopierst. ;)
Mir scheint, du verstehst den Text nicht den du kopiert hast. Es geht hier um Menschen aus dem EU-Ausland (mit EU-ausländischem FS) die hier in D auffällig geworden sind. Diese bekommen in D ein Fahrverbot ausgesprochen. Bei den Personen, die mittlerweile einen deutschen Wohnsitz haben (aber immer noch mit ausländischem FS) kann der FS ins ausstellende EU-Land zurückgeschickt werden. Dies gilt auch für Deutsche, die bereits im Vorfeld einen ausländische FE besessen haben. Das hat absolut nichts mit dem Thema zu tun um das es hier ging.
Hier z.B. kannst du einiges nachlesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/eu-fuehrerschein-in-deutschland-gueltig-auch-ohne-mpu-208000.html
Unbenommen davon ist, dass Besitzer eines EU-FS, die die geforderte MPU nicht gemacht haben, bei Polizeikontrollen immer mit Problemen rechnen müssen...
Selbstverständlich kannst du in Spanien den Führerschein machen. Die MPU gilt nur bei deutschem Führerschein plus Wohnsitz in Deutschland und verstösst zu dem seit Jahren gegen das EU Recht.
bei mir stellt sich die behörde quer und sagt ich darf mit meinem Führerschein hier nicht fahren. MPU berater Führerscheinbehorde sagen nicht fahren, das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis. Anwalt sagt ich dürfte fahren. Aber natürlich habe ich von allen seiten nichts schriftliches. Wie kann man das prüfen lassen?
Die Prüfung anders als über Anwalt wäre wohl nur möglich wenn es zu einem Strafverfahren kommt. Hier wäre dann zunächst das Amtsgericht und dann das Landgericht zuständig. Das Fahrverbot könnte weiterhin greifen wenn du den Wohnsitz zurück nach Deutschland verlegst. Bei einem ausländischem Führerschein könnte ja nicht einmal eine MPU angeordnet werden zumal die Entziehung desselben in Deutschland nicht möglich ist.
ich habe meinen Wohnsitz zurück nach deutschland verlegt. deshalb sind auch die fragen aufgekommen.
hab dezember 2019 bei der behörde in AT angegeben, dass mir in DE der Führerschein entzogen wurde. Diese haben dann meine Fuhreracheinakte angefördert und eine VPU verlangt, bovor ich einen Führerschein in AT erhalte. im okterber 2022 bin ich zurückgezogen nach DE.
hab damals auch mit dem landratsamt gesprochen und die haben gesagt, wenn ich alles so mache ist das ok. jetzt auf einmal sagen die, ich dsrf nicht fahren und muss eine MPU nachreichen. sonst fahre ich ohne gültige fahrerlaubnis
Die MPU bezieht sich nur auf Deutschland.
In Deutschland darfst du danach immer noch nicht fahren.
Ganz ganz übel und vielsagend, wenn Sie wie sich aus dem Benutzernamen zumindest ableiten lässt tatsächlich Polizist sind bzw. Anwärter oder Ähnliches….
Denn diese Information ist falsch. Dass diese Information falsch ist, ist mittlerweile seit einigen Jahren durch diverse Urteile, Medien etc. bereits bekannt- doch wie so oft handelt die Polizei dickdreist immernoch nicht gesetzestreu.
Du hast in Österreich rechtmäßig einen EU (!)- Führerschein gemacht. Ein EU-Führerschein berechtigt den Inhaber logischerweise auch zum Fahren in allen EU-Ländern!
Die deutsche Polizei hat überhaupt gar keine Befugnis, Deine rechtlich einwandfreie und echte EU-Fahrerlaubnis anzuzweifeln geschweige denn ihn Dir abzunehmen oder Dir ein Fahrverbot zu erteilen. Die stehen nämlich auch wenn sie sich schwer damit tun, nicht über den Gesetz und auch nicht über der Rechtsprechung. Schon gar nicht auf EU-Ebene. Das hätten sie nur gerne.
Danke für die schnelle Antwort. In Deutschland will ich gar nicht fahren. Aber ich nehme an dass es möglich ist hier zu fahren und den Führerschein zu machen wenn sich die mpu nur auf deutschland bezieht oder?
Du kannst im Ausland einen Führerschein machen und dort fahren.
In Deutschland nicht. Kommst du damit nach Deutschland, wird er dir abgenommen.
Perfekt, danke genau was ich wissen wollte. Bist du dir da sicher?
Wenn du sicher sein willst, ruf bei der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Verkehrsanwalt an.
Zu 100% bin ich mir nicht sicher. Keine Garantie
Der Führerschein wird nicht eingezogen, das Führen eines Fahrzeug auf Deutschen Straßen ist dem Inhaber aber untersagt.