MPU notwendig?
ich wurde heute zu 40 Tagessätzen à 40€ und einem Entzug des Führerscheins für 7 Monate wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer mit 0,93 Promille verurteilt.
Muss ich vor Erhalt des Führerscheins nach Ablauf der 7 Monate eine MPU machen?
6 Antworten
Bei einer BAK von 0,93‰ ist bei Ersttätern nicht mit einer MPU-Anordnung zu rechnen. Diese wird zwingend ab 1,6‰ angeordnet, oder wenn die Behörde Hinweise darauf hat, dass Alkoholmissbrauch vorliegt.
Zur Straftat wird es idR erst ab 1,1‰. Da du unter diesem Wert lagst und es trotzdem als Strafsache behandelt wurde, ist davon auszugehen, dass du bei der Fahrt "Ausfallerscheinungen" hattest - was ganz klar gegen Missbrauch spricht...
Das müßte im Urteil auch mit drinstehen. Tut es das nicht, hast Du wohl nochmal "Glück" gehabt...
Aber wenn das Deine einzige Sorge ist... Du solltest Dir lieber mal Gedanken darüber machen, wie Du in Zukunft solche Alkoholfahrten vermeiden willst...
Dann hoffe ich mal, daß Eleanor604 eine MPU machen muß, denn mit fast 1 Promille am Steuer erwischt zu werden, finde ich schon echt grenzwertig!
Als jemand, der keinen Führerschein (mehr hat, ähnlich)
Stimme ich dir zu.
Erst gestern hatten ein Freund und eine Bekannte einen Unfall (Beifahrer) . Der Kerl soll wohl 3 Promille im Kessel gehabt haben. Unverantwortlich
Wow, ganz schön krass... Ab 1,1 Promille Alkohol am Steuer gilt das als Straftat und ich hoffe, daß dieser Kerl seinen "Lappen" nie wieder zurückbekommt...
Da kannst u.u. über o,3 sein.
Bei "auffälliger Fahrweise oder Unfall"
Hast Problem.
Einer , der seit fast 20 Jahren zu Fuss läuft (naja, Mopedauto 25 km/h) sagt, richtig so
Selbst 1 Bier kann schon zuviel sein, da nicht jeder Mensch Alkohol gleich gut verträgt.
Ein Bier trink ich gewöhnlich zum Essen, ansonsten gar nicht, wenn ich noch fahren muss. Bei meinen 197 cm und 102 kg Gewicht bin ich da nicht über 0,3. Aber ein bisschen schlechtes Gewissen hab ich dann trotzdem immer
Ich vertrage Bier erstaunlich gut. Trotzdem halte ich Feuerzucht, wenn ich weiss dass ich noch fahren muss. Fällt mir dann aber auch nicht schwer, obwohl ich gerne und auchmal viel Bier trinke
Siehste, da ist das Problem, der Fahrer von meinen 2 Freunden hielt sich wohl auch für fahrfähhig.
Personenschaden war Gottseidank gering. Sein Auto war wohl 2 Wochen alt...
Ich seh da kein Problem. Entweder hast du meine Kommentare nicht richtig gelesen oder du willst deinem Nicknamen Ehre machen
Doch , die hab ich gelesen
Ich vertrage Bier erstaunlich gut
Was du verträgst , ODER GLAUBST ZU VERTRAGEN, spielt keine Rolle.
"Auffällige Fahrweise, Unfall" ist bei 0,3 Lappen weg.
Und das hast du mit 1 bier
Was du verträgst , ODER GLAUBST ZU VERTRAGEN, spielt keine Rolle.
Dass ich max 1 Bier zum Essen trinke, wenn ich weiss, dass ich noch fahren muss, hast du auch gelesen?
Ich WEISS nach über 35 Jahren Biergenuss, dass ich viel vertrage, was - entgegen deiner offensichtlichen Annahme - nicht bedeutet, dass ich auch zwangsläufig oft oder immer viel trinke.
Ich WEISS ebenfalls, dass ich nach einem Bier zum Essen KEINE 0,3 ‰ habe. Schon mehrfach getestet.
Ausserdem liegt zumindest meine gesetzliche Fahrverbotsgrenze immer noch bei 0,5 ‰. Du darfst für dich gerne von 0,3‰ ausgehen.
Das entscheidet die Führerscheinstelle.
Ne pauschale Antwort kann hier nicht gegeben werden.
Wärs nur ein Fahrverbot...
Wenn das Urteil nichts darüber aussagt, dass die Verwaltungsbehörde angewiesen wird, ... schon einmal aus dieser Richtung nicht. Gleichwohl kann die Führerscheinstelle so etwas von sich aus anordnen.
Da wird vermutlich noch Post von der Führerscheinstelle kommen
Nö, das entscheidet dann die Führerscheinstelle.