Schweizer Führerschein fahren in Deutschland trotz MPU?

4 Antworten

Kurze Antwort: Nein, du darfst nirgends fahren.

Und das gleich aus mehreren Gründen:

Zuerst einmal wäre hier das Wohnsitzprinzip: Zur Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis muss der Inhaber mindestens 6 Monate nachweislich in diesem Land seinen Wohnsitz gehabt haben. Du warst aber nur 1 Monat in Tunesien.

Deine tunesische Fahrerlaubnis darf daher in der Schweiz eigentlich nicht anerkannt werden.

Und selbst wenn die Schweizer Behörden schlampig arbeiten und deinen Führerschein tatsächlich umschreiben, darfst Du immer noch nicht in Deutschland fahren.

Denn §29 Abs. 3 Ziffer 3 FEV sagt eindeutig, dass eine ausländische Fahrerlaubnis (egal ob tunesisch oder schweizerisch) nicht anerkannt wird, wenn zuvor eine Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Dir droht also in beiden Ländern eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis / Fahrberechtigung.

Die Anordnung einer MPU in Deutschland erfolgt übrigens erst bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis. Bei deiner Fragestellung gehe ich von dem Nachweis von mindestens 6 Monate Abstinenz oder kontrollierten Trinken im Vorfeld aus.

Rotfuchs716  14.02.2023, 23:48

In der Schweiz liegt hier kein Verstoss vor wenn ein schweizer Führerschein erteilt wurde! In Deutschland ist zu klären ob ein territoriales Fahrverbot verhängt wurde. Grundsätzlich gelten FAhrverbote immer nur in dem Land welches sie ausgesprochen hat.

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clemensw  15.02.2023, 05:08
@Rotfuchs716
In der Schweiz liegt hier kein Verstoss vor wenn ein schweizer Führerschein erteilt wurde!

Korrekt: Wenn eine schweizer Lenkberechtigung erteilt wurde.

Dazu schrieb ich ja:

... selbst wenn die Schweizer Behörden schlampig arbeiten...

Denn eigentlich darf noch nicht einmal die tunesische Fahrerlaubnis des Fragestellers in eine schweizer Lenkberechtigung umgeschrieben werden, da keine 185 Tage Aufenthalt in Tunesien.

In Deutschland ist zu klären ob ein territoriales Fahrverbot verhängt wurde.

Nein, das ist nicht zu klären. Lies §29 (3) 3 FEV zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus nicht-EU-Staaten.

Grundsätzlich gelten FAhrverbote immer nur in dem Land welches sie ausgesprochen hat.

Es handelt sich aber hier um kein Fahrverbot, sondern den Entzug der Fahrerlaubnis.

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Rotfuchs716  15.02.2023, 10:02
@clemensw

Die Regelung der 185 Tage gilt in der EU und NICHT in der Schweiz! In der Schweiz ist bereits nach 90 Tagen Aufenthalt ein schweizerischer Führerschein zwingend vorgeschrieben. Grundsätzlich darf der FS im Ausland fahren, aber in Deutschland eventuell selbst dann nicht wenn er im Ausland lebt.

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clemensw  15.02.2023, 11:09
@Rotfuchs716

Wir reden von unterschiedlichen Themen.

Du sprichst von der Benutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis NACH Umzug in die Schweiz.

Das ist übrigens nicht nur 90 Tage erlaubt, sondern ganze 12 Monate.

Quelle ist zB das Straßenverkehrsamt Luzern:

Motorfahrzeugführer/innen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während 12 Monaten seit Einreisedatum Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen.

https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/spezielle_fuehrerausweise/auslaendischer_fuehrerausweis

Mein Punkt war hingegen, wie lange jemand VOR dem Umzug im Ausland leben muss, damit der ausländische Führerschein anerkannt werden kann.

Und Du hast Recht, die 185 Tage Regel gilt nicht in der Schweiz - sondern die Frist beträgt sogar 12 Monate!

Im Ausland erworbene Führerausweise von Schweizer sowie ausländische Staatsbürger mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgt.

Und damit wieder zurück zu meiner Aussage:

Deine tunesische Fahrerlaubnis darf daher in der Schweiz eigentlich nicht anerkannt werden.

Sollte der Fragesteller bzgl seines Aufenthalts in Tunesien falsche Angaben machen, dann macht er sich damit sogar strafbar.

Das Angebot zum Erwerb eines ausländischen Fahrausweises spiegelt allfälligen Interessenten eine günstige Lösung vor, die in der Realität jedoch in der Schweiz mit einer Strafanzeige geahndet wird. Zum einen muss der Lenker, der im kantonalen Strassenverkehrsamt mittels einer Falschaussage über seine Aufenthaltsdauer die Umschreibung des Ausweises vollziehen lässt, mit harten Sanktionen rechnen. Zum anderen werden aber ebenfalls Lenker bestraft, die den unter Umgehung erworbenen ausländischen Ausweis in der Schweiz benutzen, ohne diesen umschreiben zu lassen.

https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/anzeige-meldungen.msg-id-1074.html

Und in Deutschland ist es unerheblich, ob der Fragesteller einen tunesischen oder schweizer Führerschein hat. Durch den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis greift §29 (3) 3 FEV, die Fahrerlaubnis wird NICHT anerkannt, somit liegt strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß §21 StVG vor.

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Rotfuchs716  15.02.2023, 11:13
@clemensw

hier wäre jedoch noch die Frage der Verjährung des Fahrverbotes zu klären. Dazu sollte ein Anwalt befragt werden.

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clemensw  15.02.2023, 11:21
@Rotfuchs716

Nein, da es sich nicht um ein Fahrverbot handelt.

Die Auflage einer MPU wird frühestens nach 15 Jahren gelöscht.

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Rotfuchs716  24.02.2023, 07:03
@clemensw

Die MPU ihrerseits verstösst jedoch gegen das EU Recht, wie bereits festgestellt wurde, da diese nur in D existiert. Dieser Zustand kann nicht mehr lange andauern und die MPU wird mittelfristig abgeschafft werden müssen.

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Nein, darfst du nicht. Eine Aufforderung zu MPU würdest du erst bekommen, wenn du die Neuerteilung beantragst.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Land dein Führerschein kommt. Mit dem Schweizer Führerausweis kannst du in der ganzen Welt fahren - nur eben in Deutschland nicht.

Auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, gilt der Entzug weiterhin, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
  1. Man darf wohl erwarten, dass du dich selbst um die Rückerlangung deiner Fahrerlaubnis kümmerst. Das wäre auch der erste Schritt zu beweisen, dass du dem auch gewachsen bist.
  2. Man kann von der Schweiz aus sehr wohl Angelegenheiten in Deutschland regeln. Was du da vorbringst, wird dir jede Behörde aus Ausflüchte bezeichnen.
  3. Was Verkehrssünden betrifft: Die Schweiz ist Schengengebiet. Es besteht ein entsprechender Austausch zwischen Deutschland und der Schweiz. Ich würde dir dringend abraten, das auszutesten. Sonst bist du am Ende in der Schweiz und Deutschland dauerhaft gesperrt.

Im übrigen besitzt die Schweiz einen wirklich exzellenten ÖPNV. Es ist das Land, in dem du am wenigsten auf ein Auto angewiesen bist. Ein E-Bike tut es auch.

Rotfuchs716  14.02.2023, 23:48

In der Schweiz darf der Fragesteller legal fahren!

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Wenn du in Deutschland ein Fahrverbot bekommen hast wegen einer Trunkenheitsfahrt, dann darfst du in Deutschland nicht mehr mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, wurscht ob du einen Führerschein von Timbuktu hast oder nicht.