Kann man einen Führerschein im Ausland machen?

3 Antworten

Hallo,

wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlagerst, wären prinzipiell nur die in der Schweiz geltenden Regeln für ausländische Erwerber einer schweizerischen Fahrerlaubnis wichtig.

Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der EU, und damit besteht für diese Nation auch keine Pflicht zum Datenabgleich mit den Fahrerlaubnisbehörden von EU-Mitgliedsstaaten, bzw. Deutschlands. ( Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob die Schweiz nicht evtl. freiwillig mit den eu-/deutschen Behörden zusammen arbeitet )

So lange Du allerdings die deutsche Staatsangehörigkeit behältst, dürftest Du zumindest für den Zeitraum eines in DE auferlegten Fahrverbotes generell in DE auch kein Auto fahren.

Die gegenseitige Anerkennungspflicht einer Fahrerlaubnis von EU-Staaten untereinander, würde bei einer schweizerischen Fahrerlaubnis auch nicht ( zwingend ) greifen müssen, und zudem könnte sich DE dann auch auf eine möglicherweise noch laufende Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bei deutschen Staatsbürgern mit im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen berufen zur Gebrauchsuntersagung innerhalb Deutschlands.

LG

Rotfuchs716  05.06.2023, 23:29

Die Staatsangehôrigkeit wäre hier wohl kein Anknüpfungspunkt. Trotzdem kann es sein, dass der FS einen ausländischen Führerschein in Deutschland nicht nutzen kann.

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Salue

Zumindest auf dem Antrag hätte ich noch nie gesehen, dass nachgefragt würde, ob man im Ausland schon mal einen Führerschein hatte. Du fängst natürlich komplett neu an (mit Samariterkurs, Theorieprüfung und praktischer Prüfung).

Mit dem Lernfahrausweis darfst Du zwar privat Fahrschule machen, aber die Prüfung kann erst 12 Monate später abgelegt werden. Das heisst also, Du musst zuerst 6 Monate den Wohnsitz in der Schweiz haben und dann geht es noch mindestens 12 Monate bis Du den CH-Fahrausweis kriegst.

Nach meinen Erfahrungen sind die Prüfungsbedingungen in der Schweiz eher strenger als in Deutschland.

Tellensohn

Rotfuchs716  15.02.2023, 12:06

6 Monate Wohnsitz in der Schweiz sind NICHT nötig! Zum Erwerb des Lernfahrerausweises genügt eine Aufenthaltsbewillligung. Die neue 12 Monate Regelung gilt nur für Jugendliche bis 20 in der Schweiz.

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Tellensohn  15.02.2023, 12:39
@Rotfuchs716

Wenn man den Lehrfahrausweis hat, muss man 12 Monate warten, bis man sich an die praktische Prüfung anmelden darf. Zuerst aber muss man noch die Theorieprüfung ablegen, bevor man den Lehrfahrausweis für Lernfahrten bekommt.

So 2 Jahre Aufenthalt in der Schweiz muss man also schon rechnen.

Tellensohn

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Rotfuchs716  15.02.2023, 12:41
@Tellensohn

Laut Presseinfos gilt die 12-Monate Regelung beim Lernfahrausweis nur für Jugendliche bis 20 Jahre

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Tellensohn  15.02.2023, 13:47
@Rotfuchs716

Du hast Recht. Unser Junior war in der Situation, aber eben jünger als 20. Allerdings ist er in der Lehre als Lastwagenchauffeur und konnte die Prüfung schon mit 17 ablegen. Tellensohn

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Wenn du den Führerschein nicht abgegeben hast kannst du versuchen diesen im Ausland umzutauschen. Falls wegen Abgleich mit deutschen Behörden Probleme sind musst du dann halt in der Schweiz die Fahrprüfung wiederholen.