Mpu nach der neuerteilung?
Hätte eine Frage ob ich meinen Führerschein nach der sperrfrist wieder bekomme oder muss ich dann mpu machen LG
<Bilder entfernt: persönliche Daten>
Hallo Lolago,
im Internet ist es sehr wichtig, mit persönlichen Daten zu sich selbst oder zu Dritten sehr vorsichtig umzugehen, da damit sehr schnell Missbrauch betrieben werden kann. Aus diesem Grund haben wir auch aus Deiner Frage alle persönlichen Daten (Bilder mit Führerscheinnummer, Aktennummer etc.) entfernt. Bitte achte bei zukünftigen Beiträgen darauf!
Viele Grüße
7 Antworten
Laut §11 FeV kann eine MPU bei einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Kraftfahreignung steht, angeordnet werden. Auch ein erheblicher Verstoß oder mehrere geringe Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriten reichen für die Anordnung aus.
Bereits die Unfallflucht würde somit genügen, ungeachtet der weiteren Vorfälle.
Du kannst die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dir wieder eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Macht nicht viel Sinn, solange noch nicht klar ist, ob eine MPU gefordert wird und auf welche Aspekte diese sich bezieht.
Auf was kann ich mich drauflassen bzw.. was kann verlangt werden
Nix mit Führerschein wieder bekommen...
Führerschein neu machen ist die Devise und wann Du den wieder komplett neu machen darfst und wie lange die Sperre gilt, enscheidet die Kreisverwaltungsbehörde.
Von MPU steht da nix. Mindestens 3 Monate kannst Du keinen neuen Führerschein beantragen... oder eben solange die dich warten lassen.
Du hast nun mal 3 A Verstöße begangen. Bedeutet: einmal Fahrerflucht (mit Fahrverbot), einmal Kind ungesichert, einmal viel zu schnell gefahren.
Ich sehe da keinen B-Verstoß...
Unter A- Verstößen versteht man Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt Punkt in Flensburg verknüpft sind.
Hoffe, dass Du deinen Führerschein für ein paar Tausender bald neu machen darfst und halte dich dann peinlichst genau an alle Regeln, sonst bist den für sehr lange Zeit bis für immer gleich wieder los...
War bei führerschein stelle die meinten bekomme meinen Schein wieder wenn ich positive mpu hab
Dankeschön, und ja ich lerne aus meine Fehlern ich werde vorsichtiger fahren, .und werde andere verkehrsteilnehmer nicht gefährden
Naja ich denke nicht dass ich den Schein wieder von anfang machen mussm.Bei meinem Freund war es genau so bloß er hatte nur Straftaten etc. Bei der neuerteilung haben die eine positive mpu von ihm verlangt
komplett neu machen
Er muss ihn unter keinen Umständen "komplett neu machen", das ist ausgeschlossen.
mit der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate bis zu 5 Jahren andauern. Sechs Monate vor Ablauf der Frist kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden werden. Ob dafür eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.
Also gibt es sehr wohl den Fall, dass eine neue Fahrschulausbildung möglich ist...
Nein. Wenn es möglich wäre, hätte ich nicht geschrieben, dass es ausgeschlossen ist. Das quellenlose Zitat, wahrscheinlich von einer Contentmill, ändert nichts an der Rechtslage.
§7 FahrschAusbO:
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll
Lediglich erneute Prüfungen können angeordnet werden.
Es spielt keine Rolle, von wem die Internetseite stammt.
Rechtsgrundlage ist nicht die Internetseite, sondern die Fahrschülerausbildungsordnung.
Begründe bitte, warum abweichend von §7 FahrschAusbO die §§ 1 bis 6 bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Anwendung kommen können.
Sicher kannst du das auf deiner Internetseite nachlesen.
Nachtrag: Wie vermutet nur eine Contentmill, welch Überraschung.
Ach nee, da hat sich wohl jemand angesprochen gefühlt, wusste ich's doch, dass es einer ist. 🤣🤣🤣
Nein, natürlich nicht. Wo steht da überhaupt was von MPU?
Da steht deine Fahrerlaubnis wird dir entzogen! Nichts mehr mit MPU. Der Zug ist für deinen Führerschein abgefahren! Nichts. Nada, Niente.
Steht da ungefähr auch nur zwei mal.
Du kannst wie da steht, ihn eventuell irgendwann mal ein zweites mal machen. Das müsstest du dann beantragen. Wobei bei diesem Vergehensregister würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen, dass der Antrag bewilligt wird.
War grad bei Führerschein stelle die meinten muss zur mpu
Da steht was von 3 Monaten irgendwo versteckt auf einer Seite. Habs zufällig gefunden
Da steht das nach 3 Monaten die Neuerteilung des Führerscheins erteilt werden kann. Aber nichts von wegen MPU.
Ein Dozent würde jetzt sagen: „Lesen Sie es noch mal und sagen Sie es mir!"
Ob und mit welchem Hintergrund dir eine MPU auferlegt wird, wird erst nach Ablauf der Sperrfrist und deinem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle überhaupt entschieden.
Dass du dich durch dein Verhalten bis jetzt als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen hast, wird natürlich in diesem Vorgang eine entscheidende Rolle spielen.
Meine persönliche Meinung spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle, jedoch würde ich dir dringend raten an deiner Einstellung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu arbeiten und vor allem ein guter Rat: egal was passiert, komm nicht auf die dumme Idee ohne Fahrerlaubnis auch nur einen einzigen Meter mit einem Fahrzeug zurückzulegen, für das du eine Fahrerlaubnis brauchst.
Natürlich komme ich nicht auf die dumme Idee ohne Führerschein zu fahren
Ich sehe meine Fehler ein, Und bereue es zu tiefst.
Für mich ist wichtig dass ich meinen Führerschein bis Oktober wieder hab. Deswegen mach ich mir sorgen ich weiß nicht was auf mich zukommt entweder mpu oder die Prüfung neu zu machen
Das wird eng.. sehr eng. Du wirst ihn mindestens 3 Monate nicht haben, dann sind wir im April. Vorausgesetzt, du erhältst nicht noch eine längere Sperre oder die Auflage, eine MPU zu machen (wovon ich ausgehe bei deinen Verstößen) oder dass die Sperre verlängert wird.
Selbst, wenn die Führerscheinstelle dich nach Ablauf der Sperre noch für geeignet hält, die Fahrerlaubnis neu zu machen (mehrere 1000€ an Kosten), wird es mit Sicherheit zeitlich eng werden, da es in deinem Fall keine "einfache" Bearbeitung, wie bei einer Ersterteilung ist.
Schade mal schauen was alles auf mich zukommt aber danke für die info
Dann kann ich schonmal mpu Vorbereitung machen oder?