Hier ist es wichtig, die Begriffe "Überstunde" und "Mehrarbeit" korrekt zu verwenden.
"Überstunden" ist die Arbeitszeit, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus geleistet wird.
Es ist somit vollkommen korrekt, die Arbeit am Samstag als Überstunden zu entlohnen.
"Mehrarbeit" hingegen ist in §3 ArbZG definiert als Überschreitung der werktäglichen maximalen Arbeitszeit von 8 Stunden.
Wichtig: "werktäglich" ist inklusive Samstag!
Mehrarbeit darf von schwerbehinderten Menschen gemäß §207 SGB IX abgelehnt werden.
In deinem Fall liegen aber "nur" Überstunden vor, keine Mehrarbeit.
Dein Arbeitsvertrag sieht auch Wochenendarbeit explizit vor, was dir bei Vertragsabschluss hätte klar sein müssen.
Ein ärztliches Attest kann höchstens belegen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen zwei aufeinander folgende freie Tage benötigst, es gibt aber keine medizinischen Gründe, warum das unbedingt Samstag und Sonntag sein muss.