Theoretisch gesehen würde das ja auch die Rausziehmethode etwas sicherer machen.

Nein, Bei der Ejakulation spritzt das Sperma ja teilweise mit Druck aus dem Penis. Ein Penis Ring (auch mit Kugel) wird das nicht sicher abdrücken können.

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Der Türsteher hat das Hausrecht und kann somit den Zutritt erlauben oder verbieten.

Und wenn dein Cousin auf offener Straße Mülltonnen kickt, dann ist er entweder besoffen oder aggro.

Beides Red Flags für den Türsteher, dessen Job es ist, solche Troublemaker auszusieben.

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Türe eintreten, Schlüsseldienst rufen, Strom abdrehen... gibt viele Möglichkeiten die Ruhestörung zu beenden.

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Bei 18 km/h zu viel gibt es keine Punkte

Bußgeld zahlen und fertig.

Und in Zukunft keine Schuhe mehr mit Blei-Einlagen!

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Wie immer bei Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an,..."

Wie groß ist der Betrieb? Gilt das KSchG?

Wie schwer ist der Schaden?

Ist die Kündigung als "ultima Ratio" gerechtfertigt oder reicht eine Abmahnung aus?

Wurde fristgerecht oder fristlos gekündigt?

Das kann anhand deiner spärlichen Informationen nicht beantwortet werden.

Die endgültige Antwort kann nur das Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage geben.

P.S.Als Arbeitsgeber ist so eine Kündigung kontraproduktiv: Die Chance, dass dieser Arbeitnehmer aus dem Fehler gelernt hat und ihn nicht wiederholt, ist wesentlich größer als die Chance, jemanden zu finden, der es auf Anhieb besser macht.

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Die Frage, ob hier ggfs eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, kann aus deinen Informationen heraus nicht beantwortet werden.

Während der OGS Zeit, spielte mein Neffe, auf dem Schulhof 

War Pausenzeit? War es ein schulisches Angebot oder war der Träger der OGS verantwortlich? War eine Pausenaufsicht vorgesehen und wenn ja, hätte diese überhaupt rechtzeitig eingreifen können?

ist gegen eine Metalstange geknallt,

Metallstangen wachsen ja nicht plötzlich aus dem Boden - hat er auf einer Baustelle gespielt?

woraus eine Platzwunde wurde welche 1 cm Tief war.

Zum Glück nur 1cm lang, nicht tief. Sonst wäre die Schädelkalotte beschädigt - aber dazu ist wesentlich mehr Kraft erforderlich.

Ein druckverband wurde gemacht

Also war doch jemand da, um erste Hilfe zu leisten?

Die Wunde hat sehr stark geblutet, was man sich schon denken kann.

Ist bei Kopfverletzungen meistens so: Wenig Schaden, viel Blut.

Sie hat kein Protokoll von der Schule aus gesehen vom Unfall. 

Das muss die Schule auch an die Unfallkasse senden, nicht an die Eltern.

Sie wollte jetzt Wissen, ob man den Unfall irgendwo melden sollte,

Ist bereits geschehen, die Meldung geht vom Krankenhaus direkt an die Unfallkasse.

ob irgendwas entschädigt wird (wenn ich es richtig verstanden habe)

Für eine Klage auf Schmerzensgeld müsste Sie der OGS nachweisen, dass die Aufsichtspflicht zumindest grob fahrlässig verletzt wurde.

Oder ob die Schule den Unfall melden muss.

Das muss sie.

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In 40km bist Du vor den direkten Auswirkungen relativ sicher. Du stirbst dann eben einige Wochen später am Fallout, verseuchtem Trinkwasser oder verhungerst.

Eine ungefähre Abschätzung der direkten(!) Folgen einer Atombombenexplosion findest Du hier: https://nuclearsecrecy.com/nukemap/

Bild zum Beitrag

Schau dir mal den Film "The Day After" an: https://www.werstreamt.es/film/details/47609/the-day-after-der-tag-danach/

Der Untertitel sagt eigentlich schon alles: "Die Überlebenden werden die Toten beneiden"

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Blitzer in Tunnels arbeiten oft mit Infrarot-Blitzgeräten.

Ob Du also geblitzt wurdest, wirst Du herausfinden, wenn das Schreiben von der Bußgeldstelle kommt.

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Nun hatte ich noch ein Gespräch mit meinen noch Arbeitgeber

Warum nennst Du deinem alten Arbeitgeber den Namen der neuen Firma? Das musst Du nicht, es reicht wenn Du sagst: Ich habe eine neue Stelle gefunden. Punkt. Aus. Ende!

Jeder Chef irgendwann sauer, wenn ihm ein Konkurrent ständig Leute wegschnappt. Allerdings sollte das ein Grund sein, die eigenen Arbeitsbedingungen zu überdenken und nicht um den Konkurrenten anzugreifen.

Ich würde ganz offen beim neuen Chef anrufen und sagen, dass Du einen Fehler gemacht und die neue Firma genannt hast. Und er weiß ja, dass du nicht der erste bist, der wechselt. Und der alte Chef ziemlich cholerisch ist und ihn wohl anrufen wird.

Dann weiß dein neuer Arbeitgeber schon mal, dass Du a) loyal zu ihm bist und b) dich auf den Wechsel freust.

Und dann gibt es eigentlich keinen Grund, der das Arbeitsverhältnis noch belastet.

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Diese Frage ist nur eine moderne Version vom Schiff des Theseus.

Deine Fragestellung scheitert daran, dass es nicht möglich ist, zwischen Bewusstsein 789 und 790 zu unterscheiden.

Daher sind diese Behauptungen auch Thesen und keine Theorien mangels Falsifizierbarkeit.

Meine Antwort lautet daher: A oder B oder beides oder keines von beiden.

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Nein

Das ist Putins Eskalationsstrategie.

Immer daran denken: Das langfristige Ziel Russlands ist die Erweiterung der russischen Sphäre "von Lissabon bis Wladiwostok".

Das einzige, was Russland von der Eröffnung eines Zweifrontenkriegs abhält ist der Widerstand in der Ukraine.

Daher muss das Ziel des Westens sein, durch Waffenlieferungen die Angriffsfähigkeit Russlands für die nächsten Jahre zu zerstören.

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Um eine korrekte Kündigung zu erreichen, musst Du erst einmal feststellen, ob in diesem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Der Geltungsbereich ist in §23 KSchG definiert.

Falls das KSchG greift, muss der Arbeitgeber vor einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl treffen, dh er kann keinen beliebigen Arbeitnehmer feuern, sondern hat seine Auswahl anhand sozialer Kriterien (Alter, Betriebszugehörigkeit, unterhaltspflichtige Kinder usw) zu treffen.

Falls es einen Betriebsrat gibt, ist auch dieser zu hören.

Handelt es sich um einen Schwerbehinderten oder Gleichgestellten, dann kann eine Kündigung nur nach Zustimmung des Integrationsamtes / Inklusionsamtes (der Name variiert je nach Bundesland) erfolgen.

Ein Fehler bei diesen Voraussetzungen führt regelmäßig zu einer rechtswidrigen Kündigung, dh falls der gekündigte Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht, drohen hohe Abfindungszahlungen!

Weitere wichtige Punkte bei einer Kündigung:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (dh auf Papier)
  • Die Kündigung muss vom Geschäftsführer oder einem Prokuristen unterschrieben werden
  • Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachweisbar sein
  • Das Schreiben enthält das aktuelle Datum, eine klar formulierte Kündigungsabsicht und das fristgemäße Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • Ferner einen Hinweis auf die Verpflichtung, sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden.

Wenn deine Bekannte das alles nicht weiß, dann sollte sie dringend mal bei der IHK oä einige Schulungen für Arbeitgeber besuchen.

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