Wie immer bei Rechtsfragen:
"Es kommt darauf an, ob..."
Zuerst einmal: NEIN, es gibt keine 24h-Wartefrist. Wenn eine Person vermisst wird, dann kann man sofort bei der Polizei eine Vermisstenmeldung machen.
ABER: Die nächsten Schritte der Polizei hängen wesentlich davon ab, wer vermisst wird.
Handelt es sich um einen Erwachsenen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, ohne Anzeichen für Selbst- oder Fremdgefährdung und ohne Hinweise auf eine Straftat, dann geht die Polizei eher davon aus, dass die Person nicht gefunden werden will.
In diesem Fall wird (oftmals erst am nächsten Tag) die Person zur Fahndung ausgeschrieben.
Trifft die Polizei auf die zur Fahndung ausgeschriebene Person, dann entscheidet sie darüber, ob ihr Aufenthaltsort weitergegeben werden darf.
Bei Kindern, vermutlich hilflosen Personen oder Anzeichen einer Straftat erfolgt die Ausschreibung zur Fahndung hingegen sofort. In solchen Fällen kommt es oftmals auch zu (sehr personalintensiven) Suchaktionen wie zuletzt im Fall des vermissten jährigen Adrian.