

Das Recht auf Arbeitskampf ist sogar in Art. 9 GG verbrieft.
Daher ein klares Nein!
Und übrigens, Streiks werden vorher angekündigt, man hätte also den Einkauf zeitig planen können.
Das Recht auf Arbeitskampf ist sogar in Art. 9 GG verbrieft.
Daher ein klares Nein!
Und übrigens, Streiks werden vorher angekündigt, man hätte also den Einkauf zeitig planen können.
Du hast eine Folge a, bei der das erste Glied definiert ist:
a(1)=1
Und die weiteren Glieder durch den Term
a(n+1) = a(n)+2
In diesen Term setzen wir jetzt für n natürliche Zahlen, beginnend mit 1, ein:
a(1+1) = a(1)+2
a(1) kennen wir, das ist 1. Somit
a(2) = 1+2 = 3
Erhöht man n um 1, erhält man für n=2
a(2+1) = a(2)+2
a(2) haben wir ja gerade berechnet, das ist 3
a(3) = 3+2 = 5
Als nächstes a(4) usw...
Oder Du passt nicht richtig auf?
Es geht vermutlich um eine gleichförmig beschleunigte Bewegung mit der Formel
s(t) = ½a × t²
Verdoppelt man jetzt die Zeit von t zu 2t, erhält man
s(2t) = ½a × (2t)²
s(2t) = ½a × 2² × t²
s(2t) = ½a × 4 × t²
s(2t) = 4 × ½a × t²
s(2t) = 4 × s(t)
Du scheinst nicht ganz im Klaren über das Konzept "begleitetes Fahren" zu sein.
Der Begleiter muß nicht notwendigerweise ein Elternteil sein, sondern kann jede beliebige Person sein, welche die Voraussetzungen erfüllt. Deine Eltern müssen nur den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule unterschreiben.
Solltest Du tatsächlich keinen Begleiter finden, dann kannst Du Dir noch Zeit lassen: Die Ausbildung in der Fahrschule dauert idR weniger als 6 Monate. Daher ergibt es keinen Sinn, früher als mit 17½ anzufangen. Ganz im Gegenteil, wenn Du die Prüfungen nicht im ersten Anlauf schaffst, dann riskierst Du sogar, dass zB Unterrichtsstunden nicht mehr anerkannt werden.
Erst einmal mein Beileid zum Tod deiner Großmutter.
Einfach unentschuldigt fehlen ist sicher die schlechteste Alternative: Das reicht auf jeden Fall für eine Abmahnung, evtl sogar für eine Kündigung.
Krank schreiben ist auch nicht empfehlenswert: Wenn irgendjemand in dem Betrieb etwas von deinem Trip in die Türkei mitbekommt, dann Abmahnung oder Kündigung.
Bleibt also der "richtige" Weg: Mit dem Vorgesetzten reden, wenn der nicht da ist, dann mit dem Chef-Chef, wenn der auch nicht da ist, dann HR. Entweder nimmt man dann den Tag Urlaub oder man tauscht die Schicht mit einem Kollegen.
Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten!
Dein Kollege hat einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten geschlossen, dh er kann eine neue Stelle frühestens zum 1. Januar 2024 antreten (bei Kündigung bis zum 30. September).
Eine AU ist keine Lösung, da er für beide Jobs krank geschrieben ist. Schlimmer noch: Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung und das Krankengeld beginnt - während er im neuen Job arbeiten will? Da wird ganz schnell ein Strafverfahren wegen Sozialbetrug draus!
Und ein Anwalt nützt auch nichts, da ein Aufhebungsvertrag immer auf beidseitiger Freiwilligkeit beruht - und selbst der beste Anwalt kann den Arbeitgeber nicht zu einer freiwilligen Handlung zwingen.
Natürlich kann dein Kollege durch Minderleistung, Arbeitsverweigerung und/oder vorsätzliche Fehler bei der Arbeit dem Arbeitgeber deutlich signalisieren, dass er den Vertrag früher beenden möchte - allerdings wird sich das auch in seinem Arbeitszeugnis widerspiegeln.
Zum anderen kann ein guter Arbeitgeber auch 3 Monate warten. Falls nicht, würde ich mir diesen "besseren" Job nochmal genau anschauen, ob der Job wirklich so gut ist oder ob das nicht nur eine kurzfristige Überbrückung eines Personalmangels ist.
Und mir auch überlegen, welchen Eindruck der neue Arbeitgeber von meiner Loyalität bekommt, wenn ich bereit bin, alles so hinzuschmeissen für ein paar € mehr...
Der Arbeitgeber weiß an Hand der Lohnsteuerdaten (bzw der darin enthaltenen Freibeträge) wie viele UNTERHALTSPFLICHTIGE Kinder der Arbeitnehmer hat.
Über Kinder, die nicht mehr unterhaltspflichtig sind, weiß der AG nichts.
Deswegen mussten bei der diesjährigen Änderung der Pflegeversicherung auch nochmal alle gesetzlich versicherten AN vom AG über die Anzahl der Kinder befragt werden. (bei privat Versicherten läuft das über die private Krankenversicherung)
Ein Anwalt ist hier nicht notwendig, sondern verursacht nur weitere Kosten.
Du solltest:
- Eine Mahnung schreiben, in der eine Nachfrist (idR 14 Tage) gesetzt wird.
- Die Mahnung per Einwurf-Einschreiben zustellen lassen, damit Du eine Bestätigung des Zugangs hast.
- Nach Ablauf der Mahnfrist einen Mahnbescheid beantragen (geht online, kostet ab 36€ aufwärts, die Kosten schlägst Du auf den geschuldeten Betrag drauf)
- Innerhalb von 2 Wochen muss jetzt der Schuldner entweder zahlen oder Widerspruch einlegen.
- Tut er beides nicht, kannst Du (durch einen Gerichtsvollzieher) die Vollstreckung einleiten, dh Kontopfändung oä
Einfach Schritt für Schritt auflösen
Ein Heizöltank wird mit 3 Rohleitungen in 8 Stunden gefüllt, wenn durch jede Rohrleitung 140 Liter pro Minute fließen
Durch 3 Leitungen fließen je 140 l/min
Wieviel fließt gesamt pro Minute?
Wieviel pro Stunde?
Wieviel in 8h?
Das Ergebnis ist der Inhalt eines Tanks.
Wie lange dauert die Befüllung von 5 Heizöltanks mit 6 Rohrleitungen durch die jeweils 90 Liter pro Minute fließen?“
Du weißt, wie viel 1 Tank enthält - wie viel enthalten dann 5 Tanks?
Durch 6 Leitungen fließen je 90 l/min. Wieviel fließt gesamt?
Letzter Schritt: Berechne daraus die Dauer.
Und dann fasst Du die Einzelschritte in eine Rechnung zusammen und... fettich!
Nein, die Fahrschule führt keine Drogentests durch.
Solltest Du aber bereits wegen Drogen polizeibekannt sein, dann kann die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder sogar eine MPU fordern.
Im Gegensatz zu Alkohol, der eine relativ einheitliche und vorhersehbare Abbaurate hat (für Männer zB ~0,1‰/h) ist die Abbaurate von Cannabis nicht nur extrem individuell unterschiedlich, sondern hängt auch stark von Konsummuster und - häufigkeit ab.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur die Trunkenheitsfahrt selbst strafbar ist, sondern bereits der Nachweis von Abbauprodukten Konsequenzen wie zB ein ärztliches Gutachten haben kann.
Die Antwort auf deine Frage liegt also irgendwo zwischen 3 Tagen und 3 Monaten.
Frag beim Betriebsrat nach, warum sie diesen Grundsätzen zugestimmt haben.
Der Betriebsrat soll zu Gunsten der Arbeitnehmer agieren und nicht die Wünsche des Arbeitgebers abnicken.
Für Parkverstösse haftet immer der Halter, dh deine Eltern bekommen auf jeden Fall die Rechnung des Abschleppers.
Viel Spaß, dich da rauszureden...
Nein, die Krim ist kein anderes Land, sondern gehört - von Russland sowohl 1992 im "Vertrag über gegenseitige Beziehungen" als auch 1999 im "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft" bestätigt - zur Ukraine.
Die Ukraine hat somit jegliches RECHT, russische Streitkräfte auf der Krim anzugreifen und zu marginalisieren.
Die Aussage ist korrekt.
Bis 2015 galt die alte Fassung von §4 FEV, nachdem ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" (Amtsdeutsch für Mofa) ein einspuriges und einsitziges Fahrzeug ist. Dieser Passus ist inzwischen entfallen.
Zum Vergleich hier.
Damals mussten bei der Umschreibung von "Roller" (korrekt: Kleinkraftrad) zum Mofa die hinteren Fußrasten abgebaut und eine "Sitzbankverkürzung" (meist ein Plastikring mit Dornen) auf dem Soziussitz angebracht werden.
Klingt komisch, war aber so!
Wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt: Nein, darf man nicht.
Die Spinde sind Eigentum des Arbeitgebers, das Aufkleben von Stickern kann eine Sachbeschädigung nach §303 StGB darstellen.
Auch wenn der Arbeitgeber vielleicht momentan die Kleberei um des Betriebsfriedens willen ignoriert - sobald da ein Sticker auftaucht, der ihm nicht gefällt, ist Rom offen!
Nachtrag:
Prinzipiell soll der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer bei der Urlaubsplanung berücksichtigen - es sei denn, dem stehen entweder betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, dem entgegen.
Im Klartext: Wenn so viele Kollegen im Urlaub sind, dass der Laden nicht mehr läuft, oder zB Kollegen mit Kindern nur während der Schulferien in Urlaub fahren können, dann kann dein Chef deinen Urlaubsantrag ablehnen.
Die andere Regel des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass mindestens 2 Wochen Urlaub am Stück zu nehmen sind. Den Rest kannst Du auch tageweise abfeiern.
Nein.
Sorry, aber das hättest Du viel früher machen müssen. Wenn bereits der Termin für den Haftantritt festgelegt ist, dann ist das Urteil rechtskräftig.
Und eine Verurteilung zu 2 Jahren Jugendstrafe fällt auch nicht von jetzt auf gleich aus dem Himmel.
In vielen Ländern werden fast keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen und man darf auch Baustellen ohne Probleme betreten (eigene Erfahrung).
Deswegen passieren dort auch so wenig Unfälle...
OH WAIT!
Fakt ist: Der Bauträger hat das Hausrecht und kann Dritte jederzeit von der Baustelle verweisen. Dringst Du nachts ohne Genehmigung in die Baustelle ein, so kann das als Hausfriedensbruch gewertet werden und eine Strafanzeige zur Folge haben.
Zudem handelst Du natürlich auf eigenes Risiko, dh wenn Du zB in ein offenes Mannloch fällst, dann liegst Du dort halt das ganze Wochenende mit gebrochenen Beinen...