Nach Entzug der Fahrerlaubnis mpu erfolgreich bestanden Führerschein wieder bekommen nach 10 Monaten Führerschein geblitzt worden mit 31kmh zu viel .?
Hallo , ich hatte nach Entzug meiner Fahrerlaubnis eine Anordnung zur mpu erhalten . Diese habe ich fristgerecht eingehalten und bestanden beim (1) mal , nach 10 Monaten wieder mit Führerschein unterwegs wurde ich mit 31kmh geblitzt zulässig waren 100kmh . Ich habe keine Probezeit gehabt. Bußgeld bezahlt und 1 Punkt in Flensburg jetzt will die Fahrerlaubnisbehörde das ich wieder eine MPU mache , kann ich gegen diesen Bescheid rechtlich vorgehen um dies zu verhindern ?
5 Antworten
Nein, kannst du nicht, weil es sich bei der Aufforderung nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Erst der Entzug, wenn du die MPU nicht machen oder bestehen solltest, wäre ein solcher. Gegen den kannst du rechtlich vorgehen.
Weswegen war die alte MPU? Auch wegen Raserei?
Wenn ja, hat sie offensichtlich nicht gefruchtet, und wenn du nach so kurzer Zeit wieder Punkte sammelst, werden die zu recht Zweifel haben.
Da wirst du nicht viel gegen machen können, außer Anwalt einschalten und hoffen, das der regelt.
Naja, wenn du wegen Alk gleich zur MPU musstest, muss sich das schon gelohnt haben. Und die MPU ist erst mal in Deiner Akte.
Wenn Du so kurz nach einem Fahrverbot im Straßenverkehr wieder auffällig wirst, wenn auch wegen etwas anderem- werden die sich in Flensburg fragen, inwiefern man Dich überhaupt noch auf die Straße lassen sollte.
Insofern schon verständlich.
6 Monate ist die Zeit AB NEUERTEILUNG, in der neue Verstöße zum erneuten Entzug der Fahrerlaubnis führen.........aber guck nochmals in Deinen Bescheid oder ruf bei der Fahrerlaubnisbehörde an.
Den Grund, dass Du überhaupt in die "Verlegenheit" kommst, eine zweite MPU machen zu müssen, hast Du doch selber gelegt. Warum beschwerst Du Dich dann jetzt und glaubst, dass die MPU nicht berechtigt ist und Du sie vermeiden kannst. Sie ist sowas von berechtigt, denn Du hast offensichtlich aus Deinen Fehlern nichts gelernt.
Ansonsten lese den Beitrag von Rasentraktor007. Da steht schon alles drin.
Also kurz und knapp man kann dagegen vorgehen , aber viel wird das nichts bringen .
Nein die mpu davor war wegen einem einmaligen Alkohol Delikt