4 Punkte in der Probezeit und jetzt Führerschein entzogen, muss ich zur MPU?
Hallo,
mir wurde letztens der Führerschein entzogen wegen einem 25 zu schnell fahren.
ich befinde mich in der verlängerten Probezeit, die erst in oktober 2025 abläuft.
ich habe nur eine 3 monatige Sperre bekommen und konnte einen Neuantrag direkt stellen. Habe nachdem auch einen Bußgeld von 152 € für die Verwaltungskosten der Führerscheinentzug bekommen. Ich habe die Mitarbeiterin im Verkehrsamt gefragt und sie meinte zu mir dass ich wahrscheinlich kein mpu bestehen muss.
ich habe gerade nur einen aktiven punkt, die anderen 3 Punkte sind schon getilgt, also länger als 2,5 Jahre her, aber noch nicht aus dem verkehrsregister erlöscht.
Kann mir jemand der ähnliches erlebt hat oder vllt ahnung in dem Bereich hat, seine Meinung sagen.
ich danke im Voraus.
3 Antworten
Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV erfolgt eine MPU u.a. bei einem erheblichen oder bei mehreren Verkehrsverstößen. Dadurch, dass deine vorherigen Punkte getilgt sind, gilt der jetzige Verstoß wohl nicht als wiederholter Verstoß. Eine MPU halte ich daher für unwahrscheinlich.
Nach § 2a Abs. 5 StVG kommt nach der Neuerteilung bei einem weiteren A-Verstoß aber eine MPU-Anordnung.
Normalerweise nicht, aber verbindlich kann das niemand wirklich sagen. Auch bei der Behörde hätte man sich nicht zu einer solchen Aussage hinreißen lassen sollen. Das war der größte Fehler, den ich je in meinem Berufsleben gemacht habe.
Ja, du kannst davon ausgehen das du wenn du nach den drei Monaten den Führerschein wiederhaben möchtest die eine MPU verlangen.