Wird der Führerschein nach einem A Verstoß wieder entzogen, wenn man noch in der Probezeit ist und den schon mal entzogen bekommen hat und MPU hatte?

1 Antwort

Bei einem A-Verstoß nach Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis wird eine MPU angeordnet.

§2a Abs 5 StVG:

(...) Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
XxxHhhh 
Fragesteller
 03.02.2023, 16:20

Okay danke sehr

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