Mpu? Ja oder nein?

1 Antwort

Auskunft aus dem Fahreignungsregister an eine Behörde in Fahrerlaubnisangelegenheiten und sonstigen in § 30 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2, 4, 4a und 4b StVG aufgeführten Verwaltungsmaßnahmen, soweit sie durch einen Antragsteller veranlasst werden

Dein Landratsamt hat eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert für die Entscheidung über deinen Antrag.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html