Neuerteilung von Fahrerlaubnisklassen?

2 Antworten

Bei mehr als 1,6 Promille BAK ist die MPU Pflicht, die Behörde kann und darf gar nicht anders, weil sie da auch kein Ermessen hat - siehe § 13 Nr. 2 lit. c FeV :

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

Ich würde Dir dazu das "Fachforum" verkehrsportal.de empfehlen, die haben einen extra MPU-Bereich.

Die Gebühr muss bezahlt werden, bevor der Antrag überhaupt erst weiter bearbeitet wird (Gebührenvorschuss - quasi Vorkasse), nach Bezahlung wird die Aufforderung zur MPU zeitnah kommen...

Woher ich das weiß:Recherche
ich habe den Antrag rausgeschickt und innerhalb einer Woche eine Antwort mit einem Gebührenbescheid von 84,80 € bekommen.

Du möchtest wissen:

Was hat es mit dem Brief auf sich?

Du hast einen Antrag gestellt, den die Führerscheinstelle wohlwollend gegen Zahlung von 84,80 EUR prüfen wird. Mehr nicht.

Du schreibst:

Ich bin am 24.05.23 mit Alkohol am Steuer erwischt worden (1,7‰). Meine Sperrzeit endet am 11.04.24.

Ab 1,6 Promille schreibt der Gesetzgeber eine 6-monatige Verkehrstherapie mit anschließender MPU vor.

Die Führerscheinstelle kann dir Anbieter nennen, die von der Führerscheinstelle anerkannt werden.

Leider gibt es da auch jede Menge Schwarzer Schafe.

Wenn du gleich im Januar anfängst, hast du den größten Teil bereits absolviert, wenn deine Sperrzeit zu Ende ist.

Viel Erfolg!