A80 geht dann natürlich trotzdem, aber ohne die Erleichterung vom "normalen" Aufsteig, also wieder Theorie- und Praxisprüfung. Dafür spart man sich aber die neue Prüfung von A2 auf A, die man sonst ja machen müsste...

Also alles so, als wenn A1 noch nicht vorhanden wäre (nur wird dir das Fahren natürlich leichter fallen).

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Erst wenn die Fahrerlaubnis durch Aushändigung der BF-17 Bescheinigung erteilt wurde, also frühestens am 17 Geburtstag. Die Klassen AM & L werden rechtlich gesehen nämlich "nur" als Anhängsel zur Klasse B erteilt.

AM & L dürfen dann aber ohne Begelitperson gefahren werden.

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Andere anlaufstellen

Zuständig dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), dass kann mit beim "normalen" Ordnungsamt angesiedelt sein, muss aber nicht.

Bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung ordnen die die Vorlage eines ärztlichen Eignungsgutachtens an und entziehen bei Nichtvorlage oder Nichteignung die Fahrerlaubnis.

Einfach "Ohnort+Fahrerlaubnisbehörde" googeln.

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Das kommt auf den Lerntyp und auch das Vorwissen an!

Man kann ja auch schon mit der App anfangen, bevor man sich in der Fahrschule anmeldet. Wer von Kindesbeinen an im Straßenverkehr aufgepasst und als Mitfahrer etc. nicht nur stumpf auf sein Handy geguckt hat, hat ja auch schon einiges so aufgeschnappt. Da geht das "Lerne"n dann natürlich schneller, weil viele der Fragen überhaupt nicht gelernt werden müssen z.B. Vorfahrt usw. ...

Ich habe meinen FS damals ganz entspannt in den Sommerferien gemacht, in einer ganz normalen Fahrschule - nix mit Intensivkurs oder so...

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Rechtlich gibt´s da zwar keine Vorgaben, praktisch aber schon.

Das Bild wird von der Behörde eingescannt und an die Bundesdruckerei übermittelt, die es dann in den Führerschein lasert - auf normalem Druckerpapier kann´s je nach Druckqualität nicht ausreichend scharf für das Prozedere werden...

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Es kommt ganz drauf an, was genau du mit der Fahrschule vereinbart und vorallem bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt hast!

Machst du ganz klassisch Klasse B "pur", also ohne Schlüsselzahl? Dann nein, es muss ein Schalter sein! Bzw. wenn doch bekommst du B mit Schlüsselzahl 78 und darfst ausschließlich Automatik fahren...

Machst Du B mit Schlüsselzahl 197 brauchst du 10 Schalterstunden mit anschließender 15-Minuten "Prüfung" in der Fahrschule und die "richtige" Prüfung dann auf Automatik, darfst später aber beides fahren (hat aber ggf. Nachteile, wenn man später auf BE, C, CE usw. erweitern will)...

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In das Feld kleben, das wird dann wie auch die Unterschrift (man muss beim Unterschreiben im Feld bleiben) eingescannt und digital an die Bundsdruckerei übermittelt.

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Hab´s damals in den Sommerferien geschaft, etwas mehr als 6 Wochen (BF17).

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Der Vorbesitz spart an Kosten nicht wirklich viel, die Theorieprüfung entfällt auch nicht (insbesondere, weil´s ja den klassenspezifischen Zweiradklassenstoff braucht). Allerdings sind es durch die vorhandene Klasse B in der Prüfung weniger Fragen...

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Die Fahrschule macht da preislich keinen Unterschied, die Gebühren der Behörde sind etwa steurer, weil die Begleitpersonen überprüft werden müssen. Ist aber nicht viel teurer...

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Natürlich, die gab es quasi schon immer. Bevor 2021 der B197 eingeführt wurde mussten alle die (warum auch immer) nicht mit Schaltung fahren konnten (ob nun kein Bock, körperliche Probleme oder "zu doof") zwingend den reinen Automatikführerschein machen (B78). Das geht auch immer noch, hat wegen B197 aber stark an Bedeutung verloren.

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Dass bedeutet, dass du dem Fahrlehrer "beweisen" musst, dass du ein Fahrzeug mit Schaltung "sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten" fahren kannst, wie es die Fahrerlaubnisverordnung so schön formuliert.

Eben die Kompetenz mit Schaltung zu fahren :)

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Nein, reine Verwarngelder werden nicht gespeichert, also nicht in "Flensburg" (im Bearbeitungsprogramm der Behörde natürlich schon).

So "Kleinkram" hat aber sowieso keine Auswirkung auf die Probezeit.

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Der Führerschein ist so richtig. Die Fahrerlaubnis ist ja mit Abgabe des FS erloschen und wurde dann komplett neu erteilt. Das ist was anderes als bei einem "normalen" Fahrverbot, wo man den gleichen FS wieder zurückbekommt.

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Für Mofas braucht man keinen Führerschein, sondern "nur" die Mofa-Prüfbescheinigung. Fahren ohne Prüfbescheinigung ist "nur" eine OWi und kostet 20€ - das ist also das geringste Problem.

Fahren ohne Betriebserlaubnis hat herja ja schon geschrieben, wobei man noch beachten muss, ob es rechtlich noch ein Mofa ist. Wenn´s keine Betriebserlaubnis hat, weil getunt wurde kann ggf. auch eine Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen (z.B. wenn das Teil schneller als 25km/h fährt - dann brächte man ja eine Fahrerlaubnis dafür).

Fahren ohne Versicherung ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und damit eine Straftat (bis zu 1 Jahr Haft) - zusätzlich greift bei einem Unfall natürlich nicht die "normale" Privathaftpflicht (die schließt nämlich versicherungspflichtige KFZ immer aus). Der Fahrer haftet daher bei einem Unfall selbst - mit allem was er hat oder mal haben wird. Man "darf" dann je nach Höhe (z.B. Personenschaden mit bleibenden Schäden, Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten etc.) schlimmstenfalls für den Rest seinen Lebens den Schaden abbezahlen - da hilft nicht einmal die Privatinsolvenz...

Zum Glück steht bei solchen Fällen der Geschädigte aber nicht im Regen (bei Personen ohne Versicherung ist ja oft nicht viel zu holen) - die Verkehrsopferhilfe springt zunächst ein und nimmt den Verursacher dann in Regress.

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