Vater will autofahren trotz ärztliche empfehlung es nicht zu tuen bei krebs, usw?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ordnungsamt 50%
Andere anlaufstellen 50%
Polizei 0%

2 Antworten

Andere anlaufstellen

Die Führerescheinstelle ist der richtig Anlaufpunkt.

In der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung stehen diverse Erkrankungen und Einschränkungen aufgeführt, die zu Auflagen / Beschränkungen / Versagen der Fahrerlaubnis führen können.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

Vielleich trifft ja etwas davon zu.

Wenn Eure Führerscheinstelle ähnlicher Auffassung sein sollte, wird sie eine Begutachtung zur Feststellung der Fahreignung anordnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andere anlaufstellen

Zuständig dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), dass kann mit beim "normalen" Ordnungsamt angesiedelt sein, muss aber nicht.

Bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung ordnen die die Vorlage eines ärztlichen Eignungsgutachtens an und entziehen bei Nichtvorlage oder Nichteignung die Fahrerlaubnis.

Einfach "Ohnort+Fahrerlaubnisbehörde" googeln.

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