Muss man Kreuzungen freihalten?

3 Antworten

Einfahren bei unklarer Verkehrslage..

Oder:

Nach § 11 Abs. 1 StVO darf dann, wenn der Verkehr stockt, trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste...

Ist doch nicht zu schwer wenn schon 2 In der Kreuzung warten vor der Ampel zu warten und wenn es doch frei wird und die Ampel noch grün ist auch noch einzufahren...

Und wenn es gelb wird wartet man eben schon an der richtigen Stelle und die in der Kreuzung kommen weg, bevor der Querverkehr startet..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

Ja, natürlich soll die frei bleiben. Wenn vor dir bereits so viele Autos stehen, dass du selbst widerum mitten auf der Kreuzung verweilen musst, dann solltest du gar nicht erst auf die Kreuzung fahren. Dann wartest du VOR der Kreuzung. Tust du es nicht und die anderen bekommen "grün", können die auch nicht mehr fahren.

Nachtrag: Der Fehler, wenn es um das Hineinfahren geht, läge in diesem Falle wohl bei der anderen Fahrerin. Der Fehler des einen rechtfertigt nur in ganz seltenen Fällen den Fehler des anderen. Stell dir eine andere Situation vor: Wenn da ein Auto falsch parkiert ist und du fährst mit deinem Fahrrad da rein, dann bekommt der Autofahrer etv. ein Knölchen wegen Falschparkens. Den Schaden bezahlst du trotzdem. Da kannst du nicht sagen: Ja aber der hätte da gar nicht stehen dürfen!

Berserker704 
Fragesteller
 14.06.2023, 15:06

Also wäre der Fehler zwar bei ihr, aber den Schaden hätte ich zahlen müssen?

Die Frau wäre mir seitlich reingefahren beinahe, da sie, als ich gerade im abbiegevorgang is sie los gefahren, hätte ich gebremst wäre sie vorne am Kotflügel oder in die Beifahrertür gefahren, ich konnte also abbiegen, aber dabei wär sie mir fast reingefahren.

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SarahSchweiz  14.06.2023, 15:12
@Berserker704

Für DIESE Situation: Wenn dir jemand reinfährt, dann bezahlt diese Person den Schaden, nicht du. Du hättest da zwar nicht stehen sollen. Das rechtfertigt aber nicht ihre eigene Unaufmerksamkeit und die Tatsache, dass sie dir eben reingefahren ist. Wie du es beschreibst, HAST du ja gestanden. Dein Fahrzeug ist nicht gefahren, es stand. Das hat sie von Anfang an gesehen.

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