Gilt bei Radwegen auch rechts vor links?
Angenommen man fährt mit dem Auto an eine relativ große rechts-vor-links Kreuzung (Radwege sind nicht auf der Fahrbahn sondern durch einen bordstein abgetrennt, ganz normal halt in der Stadt). Muss ich als Autofahrer auch die Radfahrer durchlassen? Mir ist bekannt, dass man das macht aber bisher hatte ich nur mit Radfahrern die auf der Fahrbahn fahren zu tun.
Was sagt das Recht?
Also angenommen man ist der der links ranfährt und es kommen Radfahrer von rechts auf dem getrennten Radweg
2 Antworten
Klar. Getrennte Fahrspuren , die den Verlauf einer Hauptstrasse folgen, oder wie bei dir rechts vor links: das Rad ist ein gleichberechtigtes Fahrzeug. Mit allen Rechten und auch Pflichten.
Ja die Radfahrer haben Vorfahrt, sie fahren ja auch gerade aus und du biegst ab.