Abgesenkter Bordstein, Gilt da rechts vor links oder nicht?

5 Antworten

Nein, bei abgesenktem Bordstein gilt KEIN rechts vor links, derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in den fließenden Verkehr einbiegen will ist IMMER wartepflichtig.

Guckst Du in §10 STVO

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Selbstverständlich nicht! Wer von ihm zur Straße will, ist immer wartepflichtig Gegenüber Fußgängern, Radfahrern und Autos. Ebenso, wenn man vom verkehrsberuhigten Bereich auf eine übergeordnete Straße möchte.

Nein.

Hallo

Rechts vor links gilt nur bei gleichrangigen Straßen. Eine Straße mit abgesenktem Bordstein ist keine gleichrangige Straße.

Gruß HobbyTfz

nein, der mit dem bordstein muss warten