Wer hat hier Vorfahrt (Ausfahrt Parkplatz ohne abgesenkten Bordstein)?

4 Antworten

Grundsätzlich müssen ausparkierende immer allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Es wirkt allerdings so,das die Parkplätze wie in einer Straße zusammenlaufen.

Das birgt die Gefahr,das die Situation direkt an der Einmündung der Parkplätze von anderen Verkehrsteilnehmern falsch interpretiert wird.

An der von Dir markierten Stelle ist allerdings die Vorfahrt klar und auch,das es sich dabei um eine Straße und nicht um eine Parkfläche handelt.

Das ist immer wieder ein heikles Thema.

"Eine Straße, die nicht dem fließenden Verkehr dient und die auch nicht mit einem Straßennamen versehen ist, gilt als Ausfahrt. Verkehrsteilnehmer, die aus einer solchen Ausfahrt kommen, haben die Vorfahrt des fließenden Verkehrs zu beachten."

Es gibt zahlreiche Varianten von Parkplatzausfahrten, mit oder ohne Bordsteinabsenkung, mit oder ohne Anwohnern, die erst nach eingehender Untersuchung eindeutig einer Ausfahrt oder einer Einmuendung zugeordnet werden koennen. Wer ortsfremd ist, sollte dort in jedem Fall vorsichtig sein, egal ob von rechts oder links kommend. Wer sich auskennt, sollte andererseits nicht unbedingt auf seinem Recht beharren.

Grundsaetzlich gilt Par.1 StVO, gegenseitige Ruecksichtnahme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist nicht 100%ig zu erkennen, aber ich denke, bei den Parkplätzen dürfte es sich um Grundstücke handeln, nicht um Straßen.

Wenn es Grundstücke sind, gilt kein rechts vor links, sondern § 10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn hätten also Vorrang.

Sollte man bei näherer Betrachtung der Örtlichkeit zu dem Schluss kommen, dass es sich doch um Straßen handelt, würde natürlich rechts vor links gelten.

Ja es gilt rechts vor links. Wenn kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und keine Schilder mit: Vorfahrt oder Vorfahrt gewähren vor der Einfahrt stehen, gilt immer rechts vor links!