Gilt die StVO an einer Privatstraße?

3 Antworten

Hallo,

wenn es sich im Einmündungsbereich nicht flächig um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, und zudem im Grenzbereich zwischen Einmündung des Privatweges zur öffentlichen Fahrbahn eine seitliche Fahrbahnmarkierung aufgemalt ist, so ist der Fall absolut eindeutig zu Gunsten der Vohrfahrberechtigung auf der öffentlichen Strecke in alle Richtungen.

Ansonsten kommt es insbesondere in einer verkehrsberuhigten Zone oder bei fehlen jeglicher Fahrbahnmarkierungen darauf an, wie weit ein möglicherweise offizielles Verkehrszeichen mit dem Verweis auf ein Durchfahrsverbot samt "Privatweg" von der Einmündung in die öffentliche Straße entfernt steht.

Im Zweifel aber bei Privatwegen immer mit einem vorfahrsrechtig denkenden Handeln anderer Verkehrsteilnehmer auf der öffentlichen Strecke rechnen.

LG, MZ

Die StVO gilt überall dort, wo grundsätzlich jeder hinfahren kann, ohne Hindernisse überwinden zu müssen. So kann man es sich ganz gut merken.

Ist die Straße nicht durch einen Zaun oder eine Schrank gegen unbefugtes befahren gesichert, gilt die StVO.

Wenn du eine Straße hast, die sich auf deinem Privatgrundstück befindet und beispielsweise zu deinen Parkplätzen hinter dem Haus führt, gilt dort die StVO, wenn dort theoretisch jeder ohne Problem lang fahren könnte.

lg

Solange eine Privatstrasse nicht durch bauliche Massnahmen vom anderen verkehr abgetrennt ist, z.B. einer Schranke oder einem Tor, zählt sie zum sogenannten tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, und dort gilt dann die StVO.