Wer hat Vorfahrt bei optischer Abtrennung, ohne Verkehrsschilder?

6 Antworten

Da ist zwar erstaunlicherweise eine Linie, die an der Einmuendung verlaeuft, aber man muss sich nur nach weissen oder gelben Linien richten. Also gilt r-v-l, wobei man hier auch "gegenseitige Ruecksichtnahme" befolgen sollte.

Woher ich das weiß:Recherche

Rechts vor links.

Die "Markierung" scheint mir lediglich die Fortführung des Rinnsteins der durchgehenden Fahrbahn über die Einmündung hinaus zu sein.

Meine Meinung: Rechts-vor-links und stets nach §1 fahren.

Der gleichen Meinung bin ich auch. Mit einem abgesenkten Bordstein hat das ja nichts zu tun. Ich würde hier von Rechts vor Links ausgehen, aber defensiv fahren und den Sichtkontakt zum kreuzenden Verkehr suchen, denn die dunklen Steine können dem Fahrer auf der "Hauptstraße" suggerieren er hätte Vorfahrt. Es ist auch überhaupt schwer zu erkennen, dass da eine Querstraße ist, weil Fahrbahn und Gehweg eine sehr ähnliche Farbe haben.

In einer Tempo-30-Zone gilt immer rechts-vor-links, solang nicht anders beschildert. Die Verzierung der Fahrbahn spielt da keine Rolle.

Woher ich das weiß:Recherche
Olokun  01.08.2023, 16:59

Tatsächlich darf eine Tempo-30 Zone nur angeordnet werden, wenn rechts-vor-links gilt. Wenn es in einer Tempo-30 Zone also anders beschildert ist, ist da was schief gelaufen - muss aber natürlich trotzdem befolgt werden.

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