Diese Antwort ist nicht für dich, sondern für solche, die tatsächlich in einer solchen Situation sein könnten:
Bedingung für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (BEIDE müssen erfüllt sein):
- Schweizer Wohnsitz
- Entweder CH-Bürger ODER Aufenthaltstitel B oder C
- Wert des Einkaufs muss total mehr als CHF 50.- betragen
Wo bekomme ich das Tax-Free-Formular?
Die Läden, in welchen du in DE die Produkte kaufst, überreichen dir einen Ausfuhrschein. Sollten die dich nicht danach fragen, kannst du ihn verlangen.
Bei welcher Zollstelle an der Grenze muss ich es abstempeln lassen?
Sofern du unter der zollfreien Grenze bist, gehst du zum Zollamt an dem Grenzübertritt, den du gerade verwendest. Dort bekommst du nach Vorweisen deines CH-Ausweis oder Ausweis B/C einen Stempel auf den Ausführschein.
Muss ich die Ware dabei im Auto haben?
Ja. Das Zollamt kann die Ware kontrollieren, welche du über den Ausführschein deklarieren willst. Sie tun es selten - können aber.
Wo und wie bekomme ich die Mehrwertsteuer erstattet (direkt an der Grenze, per Banküberweisung oder über Tax-Free-Anbieter wie Global Blue)?
In der Regel immer in dem Geschäft, welches dir die Ware verkauft hat. Die haben dafür verschiedene Möglichkeiten: Die meisten erstatten dir nach Rückgabe des abgestempelten Ausfuhrscheines den Betrag cash auf die Hand. Andere (Aldi beispielsweise) übertragen den Wert der Mehrwertsteuer auf eine Kundenkarte, welche dann wie eine Zahlkarte bei eben diesem Händler wieder eingesetzt werden kann. Liegt das Geschäft weiter weg, kann nach Absprache auch eine Überweisung auf ein Bankkonto statt finden. Ob sich ein Händler darauf einlassen will, das darf dieser frei entscheiden. Auf keinen Fall bekommst du das Geld direkt beim Zollamt zurück.
Gibt es Mindestbeträge oder Einschränkungen?
Ja. Dein Einkauf muss mindestens CHF 50.- betragen. Unter diesem Wert bekommt man an der Grenze keinen Stempel mehr auf's Formular.
Weiter darf der Betrag CHF 300.- pro Person und Tag nicht übersteigen. Andernfalls muss die Ausfuhrbescheinigung ZUERST beim Schweizer Zoll vorgelegt werden, welcher dann die CH-Mehrwertsteuer für die Einfuhr erhebt (muss vor Ort bezahlt werden) und das auf dem Ausfuhrschein beglaubigt. DANN kannst du zum deutschen Zoll auf der gegenüberliegenden Strassenseite und den Schein abstempeln lassen und damit dann wieder zurück zum Händler fahren.
akonzern ist besser?
Was du damit meinst, dürfte ausser mir auch sonst keiner wirklich erkennen können.