MPU VERJÄHRUNGSFRIST?
Guten Abend!
Vergehen war 2008 betrunken auf dem Rad mit 2,4 Promille.
2013 dann negative MPU. Unterlagen wurden zum Straßenverkehrsamt zurück geschickt.
Meines Wissens nach max. 15 Jahre bis zur Tilgung im Register nach dem Vergehen ohne weitere Auffälligkeiten. Ist die MPU aus 2013 dafür relevant?
Wollte sicherheitshalber Akteneinsicht erhalten, daraufhin wurde der Termin Tags darauf storniert und ich wurde direkt zur Abteilung Neuerteilung verwiesen.
Daher bin ich unsicher, ob ich durch diesen Verwaltungsakt der Neuerteilung eine erneute komplette neue Frist erhalte, falls der Eintrag noch da ist....
Danke
5 Antworten
Daher bin ich unsicher, ob ich durch diesen Verwaltungsakt der Neuerteilung eine erneute komplette neue Frist erhalte, falls der Eintrag noch da ist....
Eine neue Tilgungsfrist entsteht dadurch nicht. Das würde höchstens passieren wenn dir die Neuerteilung versagt werden würde.
Den Tipp mit dem Anwalt finde ich überflüssig, da dieser dich nur Geld kosten würde und man für eine Akteneinsicht keinen Anwalt benötigt.
Wenn du deinen Neuantrag damals zurückgezogen hast, ist der Eintrag gelöscht. Du kannst einen Auszug aus dem FAER anfordern, dann siehst du selbst ob noch etwas enthalten ist.
Servicelink: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html
Ich gehe davon aus, dass die Sache getilgt ist, bin aber in diesem Bereich kein Rechtsauskenner. Du kannst deine Frage aber noch einmal in einem kostenfreien Fachforum stellen (in der Kategorie MPU und Rauschmittel), siehe hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php Dort bekommst du sicher eine adäquate Antwort. :)
@nancycotten ich dachte tilgung erfolgt erst in 15 Jahren danke für den link leider funktioniert es nicht
Hm seltsam, bei mir funktioniert der Link. 🤔 Dann gib mal so "Verkehrsportal" im Browser ein.
ich dachte tilgung erfolgt erst in 15 Jahren
Nicht unbedingt, je nach Vorgeschichte schwanken die Tilgungsfristen zwischen 5 und 15 Jahren.
Wenn Du Deinen Antrag auf FE-Neuerteilung 2013 nicht von Dir selbst aus vor einer verwaltungsrechtlichen Neuentscheidung (Ihr Antrag auf FE-Neuerteilung wurde 2013 abgelehnt) zurück zogst, gilt das ganze MPU-Fristgedöns ab 2013 leider neu.
Hallo lieber Community ich habe ein folgendes Anliegen : die Führerscheinstelle hat von mir im Jahre 2017 ein fachärztliches Gutachten wegen Verdacht auf Handel mit BtM /10extacy ich habe zu dieser Sache keine Aussagen gemacht es war weder ein Befund da noch war eine Hausdurchsuchung von der Polizei Da ich aber im Jahre 2017 ins Ausland bin und bis 2023 im Ausland war habe ich dieses Gutachten nicht gemacht und somit wurde mir mein Führerschein im Jahre 2018 entzogen .Als ich heute 02.0.2025 einen Antrag stellen wollte und wissen wollte ob ich eine mpu machen muss weil eben das Gutachten im Jahre 2017 nicht absolviert worden ist teilte mir die Sachbearbeiterin nach Rücksprache mit dem Chef von der Abteilung dass ich weder ne mpu machen muss und auch kein Fach ärztliches Gutachten .
Die Sachverständige hat nur gemeint ich soll ein Führungszeugnis beantragen erste Hilfe Kurs machen und ein Sehtest dann soll ich nochmal kommen und einen Antrag stellen damit ich meinen Führerschein zurückbekomme
wie ist so etwas möglich ? Ich will mich auch nicht zu früh freuen aber wie kann das sein dass die Aufforderungen auf einmal weg sind
Hilfreich ist sicher auch die Beratung durch einen Anwalt. Im Vergleich zu einer MPU bleiben die Beratungskosten überschaubar.
Der Führerscheinentzug verjährt nach zehn Jahren. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn Sie für fünf Jahre nach dem Bescheid keine weiteren verkehrsrechtlichen Verstöße begehen. Erst nach 15 Jahren könnten Sie also Ihren Führerschein ohne MPU neu beantragen.
Umfangreiches Wissen und Tipps findest du hier:
Viel Erfolg!Danke, werde wohl den Anwalt einschalten. Die Meinungen gehen ja auseinander, ob die negative MPU aus 2013 da relevant ist, oder nur das Delikt aus 2008 zählt.
Nein. Eine negative MPU ist kein verkehrsrechtlicher Verstoß.
Tipp: Da du den Lappen eh neu machen musst, kannst du dich auch zunächst von einer Fahrschule beraten lassen. Erfahrungsgemäß können die dir auch sagen, ob eine Neubeantragung sinnvoll ist, oder ob du ggf. noch etwas warten solltest.
Dein Fall sollte definitiv verjährt sein. Dein Anwalt sollte Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle beantragen, dann weißt du es.
Hallo lieber Community ich habe ein folgendes Anliegen : die Führerscheinstelle hat von mir im Jahre 2017 ein fachärztliches Gutachten wegen Verdacht auf Handel mit BtM /10extacy ich habe zu dieser Sache keine Aussagen gemacht es war weder ein Befund da noch war eine Hausdurchsuchung von der Polizei Da ich aber im Jahre 2017 ins Ausland bin und bis 2023 im Ausland war habe ich dieses Gutachten nicht gemacht und somit wurde mir mein Führerschein im Jahre 2018 entzogen .Als ich heute 02.0.2025 einen Antrag stellen wollte und wissen wollte ob ich eine mpu machen muss weil eben das Gutachten im Jahre 2017 nicht absolviert worden ist teilte mir die Sachbearbeiterin nach Rücksprache mit dem Chef von der Abteilung dass ich weder ne mpu machen muss und auch kein Fach ärztliches Gutachten .
Die Sachverständige hat nur gemeint ich soll ein Führungszeugnis beantragen erste Hilfe Kurs machen und ein Sehtest dann soll ich nochmal kommen und einen Antrag stellen damit ich meinen Führerschein zurückbekomme
wie ist so etwas möglich ? Ich will mich auch nicht zu früh freuen aber wie kann das sein dass die Aufforderungen auf einmal weg sind