Führerscheinneuerteilung nach 15
Guten Tag,
meine 15 Jahre sind verstrichen, laut online Auskunft ist mein FAER Register leer. Ich habe jetzt gelesen dass ich auch das Urteil brauche für die Neuerteilung, da steht ja dann wieder die Trunkenheitsfahrt drin und mein Gegenüber verlangt eine MPU. Muss ich das Urteil eigentlich abgeben wenn mein Register leer ist?
2 Antworten
nancycotten
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
MPU
Nein, 15 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis kannst Du ohne MPU die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Dafür brauchst Du auch kein Urteil, sondern nur die üblichen Unterlagen.
Du kannst allerdings davon ausgehen, dass die Führerscheinstelle eine erneute Führerschein Prüfung (Theorie und Praxis) von dir fordert.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Selbst wenn du das Urteil unnötigerweise bei der Behörde vorlegen würdest, gilt immernoch §29 Abs 7 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.