Anordnung von MPU beim Antrag auf Führerscheinneuerteilung?
Wenn im Führungszeugnis nichts mehr steht, aber wohl noch im Bundeszentralreg. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Meine Frage ist, was ausschlaggebend ist. Der Eintrag im FZ oder im Bundeszentralreg. Wann ist der Eintrag verjährt, so dass kein MPU mehr angeordnet wird, wenn man einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung bzw Führerschein Neuerteilung beim Straßenverkehrsamt stellt. Ich hatte noch nie einen Führerschein.
4 Antworten
Entscheidend ist der Eintrag in der Führerschein-Handakte. Der wird beim Entzug der FE erstellt und nach spätestens 15 Jahren (10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Anlaufhemmung).
Einsichtnahme in die Handakte ist bei der Führerscheinstelle nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Führerscheinstelle würde bei einem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis auch Einsicht ins Bundeszentralregister nehmen.
Dort werden Eintragungen z.B. von reinen Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nach 5 Jahren , und über 90 TS nach 10 Jahren gelöscht .
Je nach Schwere der verurteilten Straftat und Regeldauer der Eintragung kommt da noch eine sogenannte Anlaufhemmung zwischen 1 bis 5 Jahren oben drauf .
MPU soll aber nach 15 Jahren verjähren, ich hatte noch nie eine solche anordnung. Ich weiss immer noch nicht def was ausschlaggebend für die MPU Anordnung genau ist. Die Straftat war 2010.
Eine MPU verjährt nicht. Dann wird es wohl im Bundeszentralregister stehen. Könnte auch sein dass sie eine Führerscheinakte ohne Führerschein führen.
Ruf doch mal an