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Die Führerscheinstelle würde bei einem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis auch Einsicht ins Bundeszentralregister nehmen.
Dort werden Eintragungen z.B. von reinen Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nach 5 Jahren , und über 90 TS nach 10 Jahren gelöscht .
Je nach Schwere der verurteilten Straftat und Regeldauer der Eintragung kommt da noch eine sogenannte Anlaufhemmung zwischen 1 bis 5 Jahren oben drauf .