Polizeikontrolle probezeit?
Wenn die polizei mich mit 0,6 promille angehalten hat und mich aber weiter fahren lassen hat und nichts dazu gesagt hat kann das bedeuten das sie es übersehen haben das man in der probezeit ist und kann dann noch was im nachhinein kommen? LG
3 Antworten
Hi, ich glaube nicht dass die Polizei irgendjemand mit 0,6 Promille weiterfahren lässt.
vllt waren es ja auch nur 0.06 und wie waren einfach korrekt
er durfte einfach so weiter fahren die meinten sogar noch schönen tag noch
Vorallem, angenommen sie lassen ihn weiterfahren und dann knallts ein paar hundert Meter weiter.
Dann kriegen die Ärger. Das riskieren die bestimmt nicht.
Wenn bei dir 0,6 Promille festgestellt werden wird eine Blutprobe angeordnet. Auch ohne Probezeit würdest du da schon über dem "erlaubten" Limit liegen.
also er musste nicht diese tests machen auf reaktion etc
Wenn er 0,6 Promille gepustet hätte wären das 1,2 Promille im Blut. Da wird keiner weiterfahren gelassen, das wäre schon im Straftatbereich (absolute Fahruntüchtigkeit). Von daher stimmt deine Geschichte wohl nicht.
Wenn er 0,6 Promille gepustet hätte wären das 1,2 Promille im Blut.
Wie kommst du auf diese abenteuerliche Aussage? Ich vermute, du verwechselt hier die Maßeinheiten. Wenn der Alkoholtester mg/l anzeigt, kann man den Wert auf jeden Fall verdoppeln, zeigt er bereits ‰ an, allerdings nicht.
Ich vermute, du verwechselt hier die Maßeinheiten
Ähm...oh ja, sorry. Das hab ich in der Tat verwechselt...Danke für deinen Hinweis.
Ich denke nicht. Die paar Promille wären bis zur Blutentnahme vermutlich schlicht weg gewesen.
Wenn die Blutprobe nicht gerade Stunden danach durchgeführt wird nicht. Und Blutproben werden rasch nach der Kontrolle durchgeführt. Bei 0,6 Promille liegen wir ja so oder so schon im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, auch ohne Probezeit.
Naja, dazu noch die Toleranz des Messgeräts und die toleranz der Blutentnahme. Sind wird am Ende womöglich bei noch weniger.
Aber ich kann auch nur spekulieren, was sich die Beamten dachten.
Man kann feststellen ob man sich in der auf- oder abbauenden Phase befindet und das Ergebnis auf den Tatzeitpunkt hochrechnen. Das ist sogar Gerichtsverwertbar. Und wie gesagt: Wenn 0,6 Promille festgestellt werden ist man so oder so im Bereich einer OWi.
Jedenfalls nicht wenn sie ihren Job machen. Da liegt man ja auch ohne Probezeit schon im Bereich einer OWi.