2 mal geblitzt worden- Muss ich ein Aufbauseminar machen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo BrOK3nLife,

der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für die folgenden Verstöße folgende Verwarnungsgeldbescheide vor.

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Tatbestandsnummer: 103202

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .5. (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *).30. km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).35. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 70301

Verwarnungsgeld 30,00 €

Punkte: nein

Fahrverbot Nein:

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Tatbestandsnummer: andere Kfz) Tab.: 103208

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .10. (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).110. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Da in beiden Fällen weder Punkte erhängt werden noch ein Eintrag als A oder B - Verstoß erfolgt. haben die beiden Verstöße auch keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Weder wird die Probezeit verlängert noch wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Schöne Grüße
TheGrow


BrOk3nLiFe 
Beitragsersteller
 30.01.2025, 09:12

Danke für die Antwort sie bekommen den Stern von mir 🌟

Ja wird so sein

Und du musst dein Führerschein abgeben weil du eben in der Probe Zeit bist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Recherche plus eigene Erfahrungen

TheGrow  02.02.2025, 15:46

Sicher nicht

Wenn du in der Probezeit geblitzt wirst, können Verstöße Konsequenzen haben. Ein Verstoß unter 21 km/h zählt als „B-Verstoß“ und führt normalerweise nicht zu Punkten oder einer Verlängerung der Probezeit. Allerdings kann es je nach Einzelfall zu einer Verwarnung kommen. Bei zwei Verstößen innerhalb der Probezeit könnte es dennoch zu einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar kommen. Im Zweifelsfall solltest du dich bei der Führerscheinstelle oder einem Anwalt für Verkehrsrecht informieren, um genau zu erfahren, was auf dich zukommt.


TheGrow  29.01.2025, 11:15

Die Aussage: Ein Verstoß unter 21 km/h zählt als „B-Verstoß“ trift nicht zu. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht Lediglich ein Verwarnungsgeld von 20 (außerorts) und 30 Euro Innerhalb vor, aber es gibt keinen Eintrag als A oder B Verstoß

BrOk3nLiFe 
Beitragsersteller
 28.01.2025, 20:08

Oh mist