2 mal geblitzt worden- Muss ich ein Aufbauseminar machen?
Hallo ich wurde vorhin zum 2. Mal geblitzt beides war unter 21 Kmh
Einmal außerorts 110 bei 100 und einmal Innerorts mit 35 bei 30
Jetzt frage ich mich wird meine Probezeit verlängert und muss ich ein aufbauseminar machen?😭
Manche sagen das wenn man unter 21 kmh geblitzt wird es ein B verstoß sei und da hätte ich jetzt ja 2 andere sagen aber das sei egal und im Internet steht auch immer was anderes bei manchen Quellen steht angeblich es sei ein B Verstoß und bei anderen heißt es es hätte keine weiteren Konsequenzen außer die Geldbuße.
Was stimmt denn nun ? Ist noch oder war jemand in der Probezeit und wurde öfter geblitzt und kann aus erfahrung sprechen?
3 Antworten
Hallo BrOK3nLife,
der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für die folgenden Verstöße folgende Verwarnungsgeldbescheide vor.
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Tatbestandsnummer: 103202
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .5. (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *).30. km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).35. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 70301
Verwarnungsgeld 30,00 €
Punkte: nein
Fahrverbot Nein:
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: andere Kfz) Tab.: 103208
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .10. (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).110. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Da in beiden Fällen weder Punkte erhängt werden noch ein Eintrag als A oder B - Verstoß erfolgt. haben die beiden Verstöße auch keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Weder wird die Probezeit verlängert noch wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für die Antwort sie bekommen den Stern von mir 🌟
Ja wird so sein
Und du musst dein Führerschein abgeben weil du eben in der Probe Zeit bist
Wenn du in der Probezeit geblitzt wirst, können Verstöße Konsequenzen haben. Ein Verstoß unter 21 km/h zählt als „B-Verstoß“ und führt normalerweise nicht zu Punkten oder einer Verlängerung der Probezeit. Allerdings kann es je nach Einzelfall zu einer Verwarnung kommen. Bei zwei Verstößen innerhalb der Probezeit könnte es dennoch zu einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar kommen. Im Zweifelsfall solltest du dich bei der Führerscheinstelle oder einem Anwalt für Verkehrsrecht informieren, um genau zu erfahren, was auf dich zukommt.
Die Aussage: Ein Verstoß unter 21 km/h zählt als „B-Verstoß“ trift nicht zu. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht Lediglich ein Verwarnungsgeld von 20 (außerorts) und 30 Euro Innerhalb vor, aber es gibt keinen Eintrag als A oder B Verstoß