Wenn man in der Probezeit mit 9 km/h zu schnell geblitzt wird, passiert in der Regel nichts?

3 Antworten

Ein 9 km/h-Geschwindigkeitsverstoß ist probezeitrechtlich kein B-Verstoß (und auch kein A-Verstoß, sondern probezeitrechtlich irrelevant).

Daher erfolgen auch bei einem zweiten derartigen Verstoß keine Probezeitmaßnahmen.


Frlll 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 22:05

Ab wie viel km/h zu schnell handelt es sich um einen B-Verstoß? Ich weiß nur, dass es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h ein A-Verstoß ist.

AntonAntonsen  07.04.2025, 23:37
@Frlll

Es gibt insgesamt nur sehr wenige B-Verstöße und bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es meines Wissens nach gar keine B-Verstöße.

Wie du schon sagst: Über 20 km/h ist es ein A-Verstoß.

Bis 20 km/h ist es probezeitrechtlich gar nichts.

Doch, sicher passiert was, Du bekommst einen Anhörungsbogen in Verbindung mit einem Bescheid über ein Verwarnungsgeld von 30 Euro.

Zwei mal 9 km/h zu schnell, hat keinerlei Konsequenzen als das Bußgeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

ZuumZuum  08.04.2025, 03:23

Bussgeld ist falsch, es gibt nur ein Verwarnungsgeld.

Frlll 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 21:54

Auch nicht, wenn ich mit 9 km/h geblitzt wurde (was tatsächlich passiert ist) und ich, sagen wir mal, ein paar Monate später mit 15 km/h geblitzt werde?

ZuumZuum  08.04.2025, 03:25
@Frlll

Du bekommst einmal ein Verwarnungsgeld von 30 Euro und einmal eines von 50 Euro. Weiter passiert nichts. Erst wenn Du in Regionen vorstößt die mit Bussgeld bewehrt sind, Punkten oder einem Fahrverbot, dann passiert einiges mehr als nur Zahlemann und Söhne.