Wenn man in der Probezeit mit 9 km/h zu schnell geblitzt wird, passiert in der Regel nichts?
Aber was geschieht, wenn es nochmal passiert? Im Internet steht, dass zwei B Verstöße einem A Verstoß gleichgestellt werden und mit einem Aufbauseminar geahndet werden. Ich frage mich allerdings, welche Zeitspanne dazwischen liegen muss oder ob man auch bei zwei Verstößen innerhalb von beispielsweise sechs Monaten gleichwertig bestraft wird.
3 Antworten
Ein 9 km/h-Geschwindigkeitsverstoß ist probezeitrechtlich kein B-Verstoß (und auch kein A-Verstoß, sondern probezeitrechtlich irrelevant).
Daher erfolgen auch bei einem zweiten derartigen Verstoß keine Probezeitmaßnahmen.
Es gibt insgesamt nur sehr wenige B-Verstöße und bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es meines Wissens nach gar keine B-Verstöße.
Wie du schon sagst: Über 20 km/h ist es ein A-Verstoß.
Bis 20 km/h ist es probezeitrechtlich gar nichts.
Doch, sicher passiert was, Du bekommst einen Anhörungsbogen in Verbindung mit einem Bescheid über ein Verwarnungsgeld von 30 Euro.
Zwei mal 9 km/h zu schnell, hat keinerlei Konsequenzen als das Bußgeld.
Auch nicht, wenn ich mit 9 km/h geblitzt wurde (was tatsächlich passiert ist) und ich, sagen wir mal, ein paar Monate später mit 15 km/h geblitzt werde?
Ab wie viel km/h zu schnell handelt es sich um einen B-Verstoß? Ich weiß nur, dass es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h ein A-Verstoß ist.