2 A Verstöße vor Aufbauseminar und nach Aufbauseminar wieder A Verstoß, was steht mir bevor??

4 Antworten

Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise. Erst wenn die jeweils vorherige Stufe rechtskräftig ist, werden die Verstöße für die nächste gezählt. Auch wenn du bisher insgesamt drei A-Verstöße begangen hast, zählen nur zwei davon.

§2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Callmedaddy33  16.01.2025, 00:09

und wenn man den fühererscvein abgeben musste weil man es nicht rechtzeitig geschafft hat und dann nach wiedererhalt noch ein a verstoss macht?

Jonas464  24.07.2024, 19:33

Und wie sieht es aus wenn man vor dem aufbauseminar 2 a Verstöße hatte und nach dem aufbauseminar 1 a Verstoß und 1 b Verstoß hat

migebuff  24.07.2024, 20:05
@Jonas464

Auch dann gilt: Es muss immer erst eine Stufe der Probezeitmaßnahmen angeordnet worden sein, bevor die Verstöße für die nächste Stufe gezählt werden.

wenn man vor dem aufbauseminar 2 a Verstöße hatte

Es wird wegen dem ersten A-Verstoß das Aufbauseminar angeordnet, der zweite ist für die Probezeitmaßnahmen belanglos, da er nicht "nach Teilnahme am ASF" begangen wurde.

und nach dem aufbauseminar 1 a Verstoß

Dadurch erfolgt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen:

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat

Für die dritte Stufe, den Entzug der Fahrerlaubnis, werden die Verstöße erst nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist gezählt.

Wenn du den B-Verstoß also mehr als zwei Monate nach der Verwarnung begangen hast, zählt er bereits zu Stufe drei, dann würde man dir beim nächsten Verstoß sofort die Fahrerlaubnis entziehen.

Jonas464  24.07.2024, 20:10
@migebuff

Den b Verstoß habe ich am 18.04.2024 begannen und heute den a Verstoß ( nach dem aufbauseminar), ist der Führerschein jetzt weg ?da sind 3 Monate unterschied dazwischen

Jonas464  24.07.2024, 20:12
@migebuff

Ich habe erst den b Verstoß gehabt das heißt doch das ich immernoch Stufe 2 bin

migebuff  24.07.2024, 20:58
@Jonas464

Ja, der B-Verstoß nach dem ASF war erstmal folgenlos, das war der erste von zwei "erlaubten", der A-Verstoß führt dann zur nächsten Stufe - was übrigens auch bei einem weiteren B-Verstoß passiert wäre, weil du dann die zwei voll gehabt hättest.

Du wirst jetzt verwarnt und darfst dir maximal noch einen B-Verstoß erlauben.

Wurden Sie nach einem Aufbauseminar erneut geblitzt und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, haben Sie sich damit den zweiten A-Verstoß in der Probezeit eingehandelt. Dementsprechend erwartet Sie eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Selbiges gilt auch für alle anderen A-Verstöße.
Beim Dritten A-Verstoß in der Probezeit ist der dauerhaft Lappen weg.

lg

Die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung kommt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wenn du nach dem Ablauf der Frist der Empfehlung noch mal einen A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Hi du habe ne Frage ich habe auch 2 a Verstöße vor dem Aufbauseminar, was kam bei dir raus.

1 vertoß 25 km/h zu schnell geblotzt

2 verstoß Unfall ich bin Hauptverursachter

alles vor dem aufbauseminar passiert

danke für deine Antwort