Was erwartet mich jetzt (Zwei A Verstöße in der Probezeit)?

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Auszug aus § 2a Abs. 2 StVG:

[...]
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
[...]

Solange man also nicht an dem Aufbauseminar teilgenommen hat, ist jeder weitere A-Verstoß irrelevant für die Probezeitmaßnahmen. Die "normalen" Folgen, also Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot gibt es aber natürlich trotzdem.
Ähnliches gilt übrigens auch für den Übergang von der 2. zur 3. Stufe der Probezeitmaßnahmen.

Hallo, die 2. Stufe der Probezeitverstöße hat bei Dir nicht gezündet.

Grund: Erst musst Du das Schreiben für den ersten Probezeitverstoß erhalten.

Zur mpu musst du nur dann wenn diese auch angeordnet wird andernfalls reicht das aufbauseminar und dazu bekommt man schon bei 1 a verstoß ne anordnung an sowas teilzunehmen du darfst dir jetzt nix mehr erlauben sonst kannst du audeu zur fahrerlaubnis sagen