Veterinäramt macht nur Ärger?
Hallo ,
und zwar geht es um folgendes,meine Mutter hat großen Ärger mit dem Veterinäramt und im Zuge dessen habe ich einen ihrer Hunde übernommen da dieser Hund schon 10 Jahre alt ist und auch nicht gerade gesund.Nun jetzt drei Monate später habe ich Post bekommen mit der Aufforderung den Hund abzugeben oder er wird hier bei uns zuhause abgeholt und ins Tierheim gebracht ich habe versucht mit der zuständigen Dame zu sprechen und ihr erklärt das das der Hund 10 Jahre alt ist und das es für mich kein Tierwohl ist ein alten kranken Hund auf seine letzen Tage ins Tierheim zu stecken !! Die Begründung lautet ihre Mutter züchtet mit dem Hund deshalb kann ich sie nicht halten ,ich entgegnete ihr das ich sie sterilisieren lasse wenn das nötig wäre.Sie meinte nur „Nein sie behalten diesen Hund auf keinen Fall“. Sie wurde auch mir gegenüber irgendwann persönlich worauf ich das Gespräch beendet habe .
Meine Frage lautet jetzt ist das alles rechtens? Das Veterinäramt war noch nie bei uns zuhause ich bin dort nie negativ aufgefallen ,ich habe keine Anzeigen nichts der gleichen !! Ich lebe auch nicht mit meiner Mutter unter einem Dach.Muss ich das Ordnungsamt in meine Wohnung lassen ?Ich weiß einfach nicht weiter und ein Anwalt ist nicht im Budget so sehr ich es mir wünsche.
5 Antworten
Um hier überhaupt irgendetwas sagen zu können, müssten wir den gesamten Sachverhalt kennen. Aber gut ausgehend von dem was du geschrieben hast und was man daraus herleiten kann:
Deine Mutter hatte Ärger mit dem Veterinäramt weil man davon ausgeht, dass sie mit ihren Hunden ohne Genehmigung züchtet. Aus diesem Grund hast du vor 3 Monaten einen Ihrer Hunde übernommen. Nun kam die Aufforderung des Veterinäramts, dass du den Hund abgeben sollst, andernfalls wird die Forderung durch Vollzugsbeamte vollstreckt.
Zuerst einmal:
Muss ich das Ordnungsamt in meine Wohnung lassen ?
Das macht keinen Unterschied. Lässt du heute nicht das Ordnungsamt rein, kommen sie morgen mit der Polizei und denen kannst du nicht einfach mal die Tür vor der Nase zuhalten.
Es geht hier auch nicht um meine Mutter sondern um mich
Doch es geht um deine Mutter. Es geht scheinbar nach wie vor um die Zuch ohne Genehmigung. Ob der Hund nun bei dir abgegeben wurde oder bei ihr macht keinen Unterschied. Hier geht man wohl berechtigter Weise davon aus, dass die Abgabe nur dazu dient die Vorwürfe zu entkräftigen.
Was du machen kannst:
- Lies dir das schreiben durch und recherchiere welche Rechtsmittel du gegen diesen Beschluss einlegen kannst (Fristen beachten).
- Suche dir einen Anwalt. Wenn du dir keinen Leisten kannst, dann gibt es immer den Weg der Beratungshilfe.
Wie gesagt Google auch bitte welche Vorgehensweise für das Veterenäramt bei dieser Angelegenheit vorgeschrieben ist und ob sie sich an alles gehalten haben oder eine "Abkürzung" genommen haben. Zwecks Frist und Begründung.
Was Eismensch sagt liegt leider nahe das der Verdacht im Raum stehen könnte....
Moin,
wer ist denn als Halter/Eigentümer eingetragen/bei der Stadt gemeldet?
wenn das noch deine Mutter ist, dann wird das VetAmt denken, dass der Hund nur unter einem Vorwand gerade bei dir ist.
hast du vom VetAmt einen Bescheid bekommen?
dagegen kannst du Widerspruch einlegen.
Und falls es ein Bescheid ist, steht in diesem Bescheid, dass er „sofort vollziehbar“ ist?
Ich habe den Hund auf mich angemeldet ,die Dame meinte am Telefon zu mir sie hätte diese Anmeldung schon gesehen und das könne ich vergessen,drei Tage später hatte ich dann doch eine Steuermarke und den Bescheid in der Hand.
Trotzdem wurde ich nach dem ich die Marke bekommen habe etc erneut ein Brief bekommen den Hund bis zum 18 abzugeben!! Ich kann folgende Briefe hier auch geschwärzt vorzeigen
Und es handelt sich bei dem Hund wohl auch nicht um einen „Kampfhund“ oder? Dann wären ja besondere Voraussetzungen notwendig, dass du ihn halten darfst. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich wie gesagt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür hat man idR einen Monat ab Zustellung Zeit (genaues dazu müsste ebenfalls in dem Bescheid stehen). Und dann würde ich da alle Gründe reinschreiben, die du hier auch genannt hast. Also dass der Hund bei dir lebt, im Übrigen weist du die Vorwürfe gegen deine Mutter zurück, der Hund ist alt und krank und soll nicht weiter belastet werden. Du bist bereit ihn zu sterilisieren und bist bereits bekannte Bezugsperson für den Hund.
Nein es handelt sich um keinen Kampfhund.
Ich würde jede Auflage erfüllen,nur wird mir dazu garnicht die Chance gegeben.
Wir leben in einer 86 qm Wohnung ,direkt am Feld ihr geht es gut,mir geht es einfach nur um das Wohl des Tieres.
Das schreiben ist nicht von dem Veterinäramt sondern von der Stadt in der wir leben unterschrieben von einer Mitarbeiterin dort ,und wie gesagt es ist einfach nur ein Blatt ich werde dort auch nicht auf meine rechte hingewiesen oder sonstiges wo soll ich den Einspruch dann einlegen ?
Und ja ich weiß das die Stadt auch eine Behörde ist 😆
Aber kündigt das Schreiben denn eine Rechtsfolge an? Vielleicht postest du es doch noch mal (geschwärzt) hier, damit man weiß, was genau die Behörde mit dem Schreiben jetzt eigentlich beabsichtigt. Vielleicht ist es ja ein anhörungsbogen? Aber das würdestdu bestimmt erkennen.
Ich werde den Brief hier im Laufe des Tages hochladen,es ist leider auch kein Anhörungsbogen.
Wie kann ich das Dokument denn hier hochladen ?
Gute Frage. Weiß ich leider auch nicht. Entweder mal durch die FAQ wühlen und hoffen, dass es dafür eine Antwort gibt, oder die Frage neu stellen und das Foto dann gleich bei Fragestellung mit einfügen.
Ich habe den Brief nun in einer neuen Fragestellung angefügt
Du kannst evtl. GERICHTSBEIHILFE beantragen. Einfach beim Gericht Antrag anfordern wenn möglich ,ausfüllen und warten ob es bewilligt wird. FALLS NÖTIG.
Ob es dir jedoch bei diesem Fall gewährt wird weiß ich nicht 100%.
Falls ja werden die Kosten übernommen.
Gegen Bescheide von Behörden kann man Rechtsmittel einlegen.
Der Bescheid muss schriftlich ergehen und enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Dort steht, an wen du den Einspruch zu richten hast. Dann setzt du ein entsprechendes Schreiben auf, in dem du argumentierst, warum die Begründung des Veterinäramts deines Erachtens unzutreffend ist.
Auf einem Bescheid steht die Frist für einen Widerspruch, in der Regel.
Dieser Widerspruch muss dann schriftlich oder wie gefordert eingelegt werden am besten sofort nach Erhalt.
Lassen sie es sich auch bestätigen dass ihr Widerspruch eingegangen ist und machen sie alles gemeinsam mit einem guten Freund/Freundin als Zeuge. Widerspruch schreiben sowie in den Briefkuver legen unter 4- mehr Augen!
Hier können sie erfahren wie das ordnungsamt vorgehen darf.
Es ist kein richtiges schreiben es ist eine Seite !