Moin,
die Einteilung ob es sich um ein Antrags- oder offizialdelikt handelt, ist tatbezogen und nicht täterbezogen.
Moin,
die Einteilung ob es sich um ein Antrags- oder offizialdelikt handelt, ist tatbezogen und nicht täterbezogen.
Moin,
könnte mE gegen das Transparenzgebot aus Art. 5 DS-GVO verstoßen.
„Für natürliche Personen sollte Transparenz dahingehend bestehen, [...] und in welchem Umfang die personenbezogenen Daten verarbeitet werden...“
ggf. könnte hier ein Problem bestehen, da ihr angebt, dass mehr verarbeitet wird, als dies tatsächlich der Fall ist.
Dass Dürfte allerdings lediglich ein kleines Randproblem sein. Im Moment ist es sehr (!) wichtig, neben einer Datenschutzerklärung eine korrekte Und vollständige Cookie-Policy zu haben nebst funktionierendem Cookie-Banner Mir Opt-In-Verfahren.
Moin,
dann schickst du denen einen netten Brief nach Ablauf der Frist und teilst Ihnen mit, dass sie das Geld bitte auf folgendes Konto überweisen und setzt Ihnen einen Frist von 2 Wochen.
wenn die Frist erfolglos verstreichst, beantragst du beim Mahngericht einen Mahnbescheid. Kostet 35€, aber wird Teil der Forderung, dh im Idealfall bekommst du die 35€ Nebst Kaution wieder.
wenn der andere dem Mahnbescheid widerspricht, müsstest du klagen um an dein Geld zu kommen.
Moin,
ich gehe davon aus, dass er nicht pro Stunde gesagt hat, sondern pro Erstberatung 190€ + USt. Nimmt. Das ist der maximalbetrag, den er für eine Erstberatung fordern darf gemäß RVG.
Moin,
das kann der Verkäufer schön klemmen, dass er dich an den Hersteller verweist. nicht der Hersteller ist dein Vertragspartner, sondern der Verkäufer. Weise ihn darauf hin. Und weise ihn auch noch daraufhin, dass er u.a. Betrug begeht, wenn er B-Wäre vorsätzlich als einwandfreie Ware verkauft.
Moin,
ergänzend zu dem was bisher gesagt wurde:
in der Regel wird es notwendig sein, dass du dir vernünftige AGB erstellen lässt. Außerdem ist eine Datenschutzerklärung Pflicht und deine Website muss über eine Cookie-Policy und einen Cookie-Banner verfügen. Alles nicht gerade wenig Aufwand um Wimpern zu verkaufen.
Moin,
wenn du als Beschuldigter vorgeladen wurdest, kannst du lügen, soviel du möchtest. Nur jemand anderen konkret Verdächtigen, geht nicht. Wenn du also lediglich behauptet hast, du wüsstest von nichts, dann ist das nicht strafbar.
Moin,
gemäß § 2 MarkenG kommen als Marke alle Zeichen in Betracht, „die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Hierfür kommen insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen“ in Betracht.
Rein theoretisch kommt also auch eine Geruchsmarke zunächst in Betracht. Die besondere Hürde, die hier jedoch gegeben ist, ist die Anmeldung beim Patent- und Markenamt. Denn bei der Markenammeldung muss diese graphisch darstellbar sein. Bei Klangmarken ist hier zumindest noch durch Notenangabe eine Darstellung denkbar. Bei der Geruchsmarke bleibt hier jedoch nur die Wiedergabe chemischen Zusammensetzung übrig. Und dies erfüllt wohl die Anforderungen nicht. Auf Wiki findest du zur einzigen angemeldeten Geruchsmarke ein paar Infos:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geruchsmarke
Moin,
ich glaub es geht hier weniger um Datenschutz als viel mehr um Post-/Briefgeheimnisse. § 202 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
Moin,
du brauchst ein Impressum und wahrscheinlich auch eine Datenschutzerklärung.
Moin,
wenn du professionelle Hilfe willst, bist du in diesem Forum leider falsch. Die kann und darf Dir hier jemand geben. Ggf musst du einen günstigeren Anwalt geben. 190€ sind aber noch durchaus im Rahmen. Es heißt nicht umsonst „guter Rat ist teuer“.
zu deinem Problem: Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon vor Gefahrübergang bestanden hat, sonst hat er keinen Anspruch auf Gewährleistung.
idR kannst du wohl davon ausgehen, dass Leute, die mit Anwälten in der Verwandtschaft drohen, keine Ahnung von Tuten und Blasen haben. Daher kannst du dich zunächst zurücklehnen. Den nächsten Schritt muss eh der Käufer machen.
Heb Dir die Nachrichten auf mit dem Käufer. Im besten Fall hat er seine Gewährleistungsansprüche eh schon verloren, da er nicht zunächst Nacherfüllung gefordert hat, sondern direkt auf Rücktritt hinaus will. Du hast nämlich zunächst ein Nachbesserungsrecht. Dir bleibt im Moment eh nicht viel anders übrig als darauf zu warten, ob noch etwas von dem Käufer kommt.
Moin,
die Klausel dient lediglich der Haftungsbeschränkung des Shops. Dieser zieht sich damit aus der Verantwortung falls er mit Schadensersatz-/ bzw Regressansprüchen der Rechteinhaber überzogen wird.
Der Shop verlagert die Verantwortung auf den Kunden. Dieser muss wissen, ob er die entsprechenden Rechte hat oder nicht. Das ist im Ergebnis auch fair, da der Kunde die Texte, Bilder, Gradiken etc. dem Shop „zur Verfügung stellt“ um den Auftrag auszuführen. Der Kunde ist damit „näher“ an den Dateien und kann besser abschätzen, ob ihm die Rechte gehören oder nicht.
Moin,
das kommt idR darauf an, ob es sich hierbei noch um eine Bearbeitung iSd §§ 3, 23 UrhG handelt oder schon um eine freie Benutzung iSd § 24 UrhG.
wenn du den gesamten Film Szene für Szene auf dem Medium Minecraft nachstellst und größtmögliche Ähnlichkeit zum Film anstrebst, bspw also auch die Stimmaufzeichnungen, Hintergrundgeräusche aus dem Film direkt verwendest, den Text 1:1 wiederholst, wäre dies mE lediglich eine Bearbeitung. Hierfür würdest du dann die Einwilligung des Rechteinhabers benötigen.
Wenn du jedoch den Film adaptierst, dh bspw das Setting änderst, deine eigene Musik und stimmen einspielst, den Text überarbeitest, Szenen rauslässt, abänderst, dann könnte das bereits eine freie Benutzung sein, welche keine Einwilligung benötigt.
Moin,
rechne mal damit, dass du das gleiche zahlst zu besseren Konditionen sofern diese noch nicht ausgeschöpft sind.
also bspw von einer 32-Leitung auf eine 100-Leitung für den gleichen Preis im ersten Jahr und im zweiten Jahr dann der originäre Preis für die 100-Leitung oder Möglichkeit zurückzugehen auf die 32-Leitung.
Moin,
du solltest nicht davon ausgehen, dass die Tat eingestellt wird. Ganz im Gegenteil: es handelt sich hier um eine Wiederholungstat. In gewisser Hinsicht kann man hier auch eine steigende kriminelle Energie feststellen bzw der Schaden der Wiederholungstaten wird größer. Je nachdem wie alt du bist und welche Strafe du zuvor für die letzte Tat bekommen hast, solltest du damit rechnen, dass die neue Strafe entsprechend höher ausfällt.
wenn du deine Tat wirklich bereust, solltest du den Richter davon überzeugen. Dies kannst du u.a. dadurch erreichen, dass du ihm zeigst, dass dein Leben von deiner Tat abgesehen in geregelten Bahnen verläuft, bspw regelmäßige Teilnahme am Unterricht und zufriedenstellende Leistungen. Noch viel wichtiger ist jedoch, dass du dich bei dem Opfer entschuldigst und dich um Schadenswiedergutmachung kümmerst, biete bspw dem Opfer Ratenzahlung an um das entwendete Geld und Kosten für Neubeantragung von Kreditkarten und Ausweisen zu ersetzen. Dann erkennt der Richter wirklich, ob du bemüht bist, dich zu bessern. Alles andere sind vor Gericht nur leere Versprechungen.
Moin,
klassisches „das kommt drauf an“. Du musst schon eine Affinität für Gesetze und deren Interpretation haben. Insbesondere muss es dir auch gefallen, Dinge GENAU und detailliert zu lernen. Eine Definition mal eben über den Daumen peilen, bringt wenig Bis keine Punkte in den Klausuren.
Der Schwerpunkt des juristisches Studiums liegt im Theoretischen. Praxis-Erfahrung in Moot-Courts werden meist nur neben dem Studium angeboten (dh es gibt keine „Credits“ dafür). Wenn die chemische Experimente liegen oder du es liebst mit Farben zu arbeiten, ist Jura nichts für dich.
Selbst unter Jura-Studenten gibt es Fächer, die man spannender findet, und welche die als absolut trocken empfunden werden. viele Jurastudenten finden Verwaltungsrecht langwellig.
Einige Unis bieten Schnuppertage/-Wochen, da kann man mal in die Vorlesungen gehen und sich angucken, ob man sich vorstellen kann, dass mind. 4 Jahre + 2 Jahre Referendariat damit zu verbringen.
Wenn man sich erst mal durch die Uni gekämpft hat, wird das Referendariat auch WESENTLICH Praxis-bezogener.
Moin,
wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Es sei denn der Makler schafft es noch irgendwelche on-top-Vereinbarungen abzuschließen.
Moin,
ist bei vielen Dingen wahrscheinlich auch eine Frage der Nachweisbarkeit.
Es wird schwierig eine Nachstellung nach 7 Jahren noch hinreichend nachzuweisen, wenn es keine Kameraufzeichnungen, Handydaten oÄ gibt und das Gedächtnis von Zeugen auch mit der Zeit nachlässt.
Moin,
wenn das dein erstes Vergehen ist, wegen dem gegen dich Ermittelt wird, ist es unwahrscheinlich, dass jugendarrest verhängen wird. Da bekommst du eher ein Dudu vom Richter oder sozialstunden.
Moin,
nein, das gibt es nicht. Es ist eher so, dass du eine Beleidigung anzeigen kannst, nachdem sie begangen worden ist. Gleiches gilt auch bei Diebstahl (es gibt aber kein Recht nicht bestohlen zu werden) und allen weiteren Delikten des Strafrechts.