Das Veterinäramt will uns unseren Hund wegnehmen und ihn Töten weil er unheilbar krank ist
Unser Schäferhund der 13 einhalb Jahre alt ist, ist krank er hat einen Dammbruch und kann nicht mehr so gut laufen aber sonst geht es ihm gut, Aber unser türkischer Nachbar hat was gegen uns und unseren Hund und er hat sich beim Veterinäramt beschwert das unser Bund immer bellt und und nicht so gut läuft und gester war dann einer von dem Veterinäramt bei uns, ich wollte ihn nicht in die Wohnung lassen woraufhin die Person sehr aggressiv würde und mir gedroht hat mit der Polizei zu kommen. Deswegen hab ich ihn einen kurzen blick von der Eingangstür auf unseren Hund werfen lassen. Und diese Mann ist jetzt der Ansicht das unser Hund die ganze zeit leidet was nicht stimmt und das er gelähmte beine hat was auch nicht stimmt und morgen will er kommen und uns den Hund wegnehmen und ihn einschläfern lassen. was soll ich tun ? wir kümmern uns sehr gut um unseren Hund es ist immer jemand zuhause und wir machen alles was wir können damit es ihm gut geht. bitte helft mir
14 Antworten

Sofort!!! einen Rechtsanwalt einschalten und Anzeige gegen das Veterinäramt erstatten, z.B. wegen Hausfriedensbruch.

Kann man ernsthaft Anzeige gegen das Veterinäramt machen ? Höre ich zum ersten Mal

Die sind da doch nicht eingebrochen, oder habe ich da was falsch verstanden

da sollte ein tierarzt ran

Also erst einmal, lass diese Personen vom Veterinäramt in dein Haus, die wissen was sie tun und können den Gesundheitszustand sehr gut einschätzen. Das können sie aber nur, wenn du ihnen die Möglichkeit gibst, sich den Hund länger und genauer anzuschauen...am besten vereinbarst du einen neuen Termin, sodass sich die Mitarbeiter nochmal ein genaueres Bild von deinem Hund machen können. Wenn es deinem Hund so gut geht wie du sagst, dürfte es keine Probleme dabei geben, den Hund zu behalten.

Eine Trollfrage ist das hier mehr nicht!
Niemand darf in deine Wohnung ausser die Polizei bei Gefahr im Verzug und durch eine richterliche Anordnung. Kein Beamter begeht Hausfriedensbruch auf eine Vermutung hin!
Dazu kommt dass Grundrecht auf Eigentum, niemand kann den Hund einfach so wegnehmen.
Und wir haben ein Tierschutzgesetz, das verbietet die Tötung solange der Hund nicht besonders gefährlich oder kurz vor dem apnippen ist.
Wer weiß von welchem Land du redest. Soviel Langeweile?????


@ Hagenbrockowski
Hängt deine Frage evtl. mit deiner Frage zusammen, nach der OP die viel Geld kosten würde und das Geld nicht vorhanden wäre?
ist krank er hat einen Dammbruch und kann nicht mehr so gut laufen aber sonst geht es ihm gut,
So so!!

o-je, da bestht ja wohl ein zusammenhang..? kannst du dazu bitte mal stellung nhemen @hagenbrockowski?