Kann Vermieter Hundehaltung verbieten?
Guten Tag zusammen,
wir haben folgenden Situation. Wir (mein Verlobter und ich) möchten uns einen kleinen Hund zulegen. Nun haben wir unseren Vermieter um Erlaubnis gefragt. Dieser meint allerdings, dass er die Hundehaltung im Mietvertrag ausgeschlossen hat. Aber das ist doch rechtlich gar nicht möglich oder? In unserem Mietvertrag steht dazu folgendes: „Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Dritte durch die Tierhaltung beeinträchtigt werden."
Jetzt ist es so, dass unsere Nachbarn unter uns einen Beagle haben. Der Vermieter argumentierte, dass damals die Haltung erlaubt sei und jetzt eben nicht mehr. Aber das führt doch zu einer Benachteiligung unsererseits. Vor allem sagte er uns damals bei der Wohnungsbesichtigung, dass kleine Hunde in Ordnung sind jedoch keine große Hunde mehr. Randinfo: wir leben in einer 90qm großen Wohnung und der Hund würde mit zur Arbeit kommen, sodass er sehr selten nur allein wäre. Zudem haben wir 3 Katzen.
Wie sieht das rechtlich aus? Mit welchen Gründen würde er tatsächlich recht bekommen? Wie können wir hier vorgehen?
Vielen Dank im Voraus.
10 Antworten
Der Vermieter darf Hunde und Katzen verbieten (andere Tiere nicht) auch wenn ein anderer Mieter bereits einen Hund hat, vor allen mit der Begründung das der Hund schon vor dem verbot war.
Allerdings brauch er für das verbot gute Gründe. Hat er die nicht dürft ihr euch aber nicht einfach einen Hund holen sondern ihr müsst rechtlich dagegen vorgehen.
Kostet Zeit, Geld und nerven und das ihr gewinnt steht auch nicht fest. Zudem ist das Verhältnis zum Vermieter ruiniert.
Entweder bleibt ihr da wohnen und verzichtet auf einen Hund ODER ihr zieht in eine Wohnung wo die Haltung erlaubt ist
Es ist ziemlich unfair, aber rechtlich eindeutig, bin ich der Meinung. Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter einverstanden sein muss. Wenn er es nicht ist, kein Hund. So einfach ist das leider.
Doch na klar, weil es so im Mietvertrag steht. Da seid ihr leider den Launen des Vermieters ausgesetzt. So ist die Rechtslage. Sorry
Verbieten kann er das wenn es im Mietvertrag drin steht. Es kann aber auch drin stehen dass er vorher um Erlaubnis gebeten werden muss.
Was er nicht verbieten darf sind soweit ich weiß Käfigtiere
die Hundehaltung im Mietvertrag ausgeschlossen
Diesen Mietvertrag habt ihr unterschrieben und damit euer Einverständnis gegeben.
kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden
Heißt, der Hund, der bereits vorhanden ist, müsste abgeschafft werden, wenn es Vorfälle mit ihm gab...
Entweder ihr verzichtet auf einen Hund, oder ihr sucht euch eine andere Wohnung... so sieht es leider aus....
Da hilft ein Blick in den Mietvertrag. Dort steht fast IMMER, dass Tierhaltung der Zustimmung durch den Vermieter bedarf.
Dass dieser nicht ohne Begründung ablehnen darf, ist eine andere Sache.
Es kann aber durchaus ausreichen, wenn er sagt, er möchte höchstens EINEN Hund im Objekt dulden. Hunde können sich auch gegenseitig hoch Pushen. Das wiederum wäre eine unzumutbare Lärmbelästigung der übrigen Mieter.
Ja aber muss doch einen rechtlich korrekten Grund angeben, warum er nicht einverstanden ist oder? Einfach nein ist doch nicht rechtswirksam