Darf mir mein Vermieter die Haltung von einem Hund verbieten nur weil ich im 2OG Wohne?
Hallo und zwar folgendes Problem, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und Mieter unter mir haben zwei kleine Hunde. Meine Freundin und ich wollte uns einen Hund anschaffen haben dann beim Vermieter angerufen der meinte von der Größe kein Problem, aber sie wohnen im 2OG und das ist nicht gut für den Hund so viele Treppen darf er mir dann die Hundehaltung verbieten ?
6 Antworten
Was steht im Mietvertrag ? Grundsätzlich ist das halten von Tieren nur dann erlaubt wenn es im Vertrag nicht ausgeschlossen ist
Soviel ich weiß ist Kleintierhaltung wie Hamster, Meerschweinchen, Hasen, Rennmäusen, zahmen Ratten, etc. sind von dieser Regel grundsätzlich ausgenommen und dürfen immer im Haushalt gehalten werden ..
Bei Hunden gibt es jedoch die Regel, dass sie neuerdings ein Recht auf tägliche Spaziergänge haben.
Eben. Aber Hunde und Katzen separat sind schon ausschließbar.
das wäre doch ein Schildbürgerstreich.. Dann zählt der Vermieter halt alle Tiere auf und dann ist es ok? :D
Ratten gelten als Sonderregelung der Kleintierregel, da sie als Ungeziefer gesehen werden können.
Internet. Zum Beispiel:
http://wordpress.ratten.de/?page_id=19
https://www.mietrecht.org/tierhaltung/kleintiere-in-der-mietwohnung/
Beim nächsten Mal darfst du gerne auch mehrsilbiger und freundlicher nachfragen!
Danke, das wusste ich nicht. Würde im Streitfall sicher spannend werden wie man ein Ekelgefühl damit rechtfertigen will was in einer Wohnung passiert die die anderen Mieter in aller Regel gar nicht von innen kennen.
Und hier steht das mit dem Ungeziefer nochmal explizit.: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/ratte.htm
Das ist die andere Sache. Und es ist halt immer von der Laune/Tierliebe des Richters abhängig. Siehst du in dem Link oben auch noch mal. Das wurde scheinbar Jahre später anders entschieden vom selben Gericht. 😉
Übrigens mag ich Ratten und hätte sie auch als Haustiere in Betracht gezogen. 🐀
Schönen Tag noch.
Bei dem Ungeziefer geht es aber nicht um zahme Ratten die in einem Käfig gehalten werden. ;)
Auch aus deinem Link:
Nach der jüngsten Entscheidung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 ( Aktenzeichen– VIII ZR 340/06) ist die Haltung von Ratten in geschlossenen Käfigen auch ohne Zustimmung des Vermieters als ver[trags]gemäßer Gebrauch einer Mietwohnung zulässig.
Wie du schon sagst, das jüngste Urteil. Vorher gab's mal andere, aber die finde ich in der Tat nicht mehr (so schnell).
Also im Mietvertrag steht eine Tierhaltung ist ohne vorherige Genehmigung des Vermieters unzulässig. Die Haltung von Kampfhunden ist verboten. Meine Frage ist nur die unter uns wohnen haben auch zwei Hunde und nur wegen Treppenstufen zu verbieten ist doch nicht richtig oder ?
Meine Freundin und ich wollte uns einen Hund anschaffen haben dann beim Vermieter angerufen der meinte von der Größe kein Problem, aber sie wohnen im 2OG und das ist nicht gut für den Hund so viele Treppen .......
Hat er es denn überhaupt schon verboten ? Das klingt doch eigentlich mehr nach "Bedenken" also solang das was Du schreibst, im Vertrag steht sehe ich (bin aber kein Rechtsanwalt) kein wirkliches Problem.
Nein die Dame am Telefon meinte das es wahrscheinlich nicht klappen wird da es im 2OG ist und ich wollte mich nur vorab informieren falls es soweit kommt und es nicht erlaubt wird.
Wenn du - wie geschehen - beim Vermieter um die Erlaubnis zur Hundehaltung nachfragst, dann kann er diese mit einem guten Grund ablehnen.
Einen Grund hat er dir genannt - ob dies ein "guter" und ausreichender Grund ist, liegt nun leider nicht in deiner Entscheidung. Kannst du ihn nicht akzeptieren, dann musst du im Fall der Fälle dagegen klagen. Kostet viel Geld, viele Nerven und zerrüttet natürlich das Verhältnis.
Sprich doch noch mal mit dem Vermieter - vielleicht kommt ihr ja doch noch zu einer einvernehmlichen Einigung.
Vielleicht aber möchte der Vermieter keinen Hund, wenn beide Menschen arbeiten sind? Viel zu groß die Gefahr, dass der Hund dauerhaft heulen und bellen wird, denn es dauert Monate, einen Hund so zu trainieren, dass er sicher und ruhig einige wenige Stunden alleine bleiben kann.
Ich zum Beispiel arbeite im homeoffice 4 Tage 1 davon auf der Arbeit und den Tag ist meine Freundin zuhause verstehe nur nicht wieso dann die unter und wohnen zwei Hunde haben die ständig bellen und alles und wir keine kriegen nur weil ihr OG höher wohnen
Das musst du mit deinem Vermieter besprechen, nur DER ist der richtige Verhandlungspartner. Aber wenn er eben einen Grund nennt, warum er die Haltung nicht erlaubt, hat er den gesetzlichen Pflichten Genüge getan.
Dann bleibt dir als Mieter nur der Gang zum Anwalt.
Erstmal ist auschlag gebend, was im Mietvertrag steht.
Nur weil eine Partei Hunde hat, heißt das noch lange nicht, dass jeder Partei Hunde erlaubt sind. Ja, es braucht triftige Gründe, um Hundehaltung zu verbieten, aber was ein triftiger Grund ist, ist oft Auslegungssache.
Also im Mietvertrag steht eine Tierhaltung ist ohne vorherige Genehmigung des Vermieters unzulässig. Die Haltung von Kampfhunden ist verboten. Meine Frage ist nur die unter uns wohnen haben auch zwei Hunde und nur wegen Treppenstufen zu verbieten ist doch nicht richtig oder ?
Ich glaube nicht, dass das als ausreichender Grund gilt... Das erscheint mir doch recht komisch, da gibt es bessere "Ausreden". Wir wohnen auch im 2.OG mit Hund. Der Vermieter wollte nur wissen, welche Rasse. Ich vermute, es ging ebenfalls um die Listenhundproblematik.
Schreibt einen Brief oder Mail an euen Vermieter, mit der Bitte um Stellungnahme zwecks Hundehaltung. Zur Not, wendet man sich dann damit an den Mietverein oder ähnliches.
Also es ist eine GmbH Wohnhaus nennt sich das und da hab ich angerufen nachgefragt die haben ne Anfrage gestellt aber meinten halt das es zwecks zweites Obergeschoss ist wahrscheinlich nicht geht es wäre eine französische Bulldogge.
"wahrscheinlich" ist keine Aussage.
Lass Dir die Entscheidung schriftlich mitteilen und dann siehst Du weiter. Die Franzosen kann man auch locker unter den Arm klemmen.
Naja, ist ja etwas schwammig. Ich finde, dann hätte er im Mietvertrag reinschreiben sollen, Dass Hundehaltung ab der Xten Etage verboten ist.
Nur weil eine Partei Hunde hat, heißt das noch lange nicht, dass jeder Partei Hunde erlaubt sind.
Das würde ich aber zu gerne mal richterlich überprüfen lassen. Meines Erachtens widerspricht das dem Gleichheitsgebot.
Wenn Sie einem Mieter die Hundehaltung gestatten, dürfen andere Mietparteien daraus allerdings kein allgemein gültiges Recht ableiten. Das Landgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang ein Urteil gesprochen, das dem Vermieter Entscheidungsfreiheit gibt, wenn er im Mietvertrag das Gebot zum Einholen einer Genehmigung aufnimmt. So behalten Sie sich vor, einem Mieter die Hundehaltung zu gestatten, einem anderen aber nicht. Für ein Verbot müssen Sie jedoch gute Gründe haben. Das Amtsgericht Hamburg hat beispielsweise entschieden, dass eine Haltung von zwei Schäferhunden in einer Einraumwohnung verboten werden darf.
Das kommt aus diesem Link
Eher nicht, denn sein berechtiges Interesse (oder das eines anderen Mieters) müsste eurem überwiegen und das scheint hier nicht der Fall zu sein, wenn er mit der Hundehaltung eigentlich einverstanden ist. Wie ihr den Hund die Treppe rauf oder runter bekommt ist nämlich eure Sache.
Also im Mietvertrag steht eine Tierhaltung ist ohne vorherige Genehmigung des Vermieters unzulässig. Die Haltung von Kampfhunden ist verboten. Meine Frage ist nur die unter uns wohnen haben auch zwei Hunde und nur wegen Treppenstufen zu verbieten ist doch nicht richtig oder ?
Der pauschale Ausschluss von Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam.