Dürfen Vermieter Hunde verbieten wenn Mieter schon ein Hund hat?

4 Antworten

Ja, das kann er. Nur weil ein Mieter einen Hund hat, heißt das nicht, dass alle andern auch einen haben können.

Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Vermieter die Tierhaltung nicht generell verbieten darf, sondern triftige Gründe haben muss - aber es wird immer einen Grund geben

ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters sollte man sich keinen Hund anschaffen. Letztendlich ist der Hund immer der Leidtragende und muss dann wieder weg.

Es ist bekannt das Vermieter die Haltung in der Wohnung grundsätzlich gestatten müssen. Maßgeblich für diese Ansicht ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013. Der BGH hatte eine Klausel im Mietvertrag für ungültig erklärt. Die Klausel verbot das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen. Nach Ansicht des BGH werden Mieter durch eine solche Regelung unangemessen benachteiligt.

Das BGH-Urteil darf jedoch nicht als Freifahrtschein für die Hundehaltung interpretiert werden. Vielmehr stellte auch der BGH fest, dass es auf die Abwägung der Interessen von Mieter, Vermieter und anderen Parteien im Einzelfall ankommt. Im verhandelten Fall hatte der anwesende Hund nachweislich keine anderen Mieter gestört.

Für die Abwägung des Einzelfalls sind verschiedene Aspekte relevant. Dazu zählt insbesondere die Belästigung der Nachbarn. Hier geht es nicht zuletzt um Größe, Geruch, Lärm und Gefährlichkeit eines Tieres. Die Faustformel: Je größer ein Tier, desto eher darf der Vermieter die Haltung ablehnen. Ob ein Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, hängt auch von Art und Größe der Wohnung ab. Große Hunde lassen sich in sehr kleinen Wohnungen schlechter unterbringen.

Woher ich das weiß:Hobby – " 5 Jahre Prakt/Theo Erfahrung mit Nordischen Hunderassen""

Ein Verstoß wird nicht rechtens nur weil er schon geschah.

Ja. Dürfen sie.

stefhoef  19.04.2023, 19:50

Grundsätzlich darf kein Verbot bestegen, aber wenn es zu Störungen kommt darf er ein Verbot aussprechen.

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