Darf der Vermieter Hunde die zu Gast sind verbieten?

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Er darf den Gasthund nur verbieten, wenn der Gasthund für die anderen Mieter unzumutbar ist. Das bedeutet, dass er bellt, unangeleint auf dem Grundstück läuft, aber auch sog. Listenhunde können auch als Gasthund verboten werden. Dabei ist völlig unerheblich ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Im Mietrecht werden diese Hunde immer als gefährlich eingestuft. 

Dann kommt es natürlich auch noch auf die Länge des Besuchs an und ob dies noch als Besuch zu verstehen ist. Also wochenlang zB ist kein Besuch mehr.

Grundsätzlich würde ich dafür sorgen, dass der VM keine Munition bekommt. Hund ist immer angeleint, bellt keine anderen Mieter an, bellt auch sonst nicht in der Wohnung, markiert und kackt nicht auf das Grundstück etc. 

Hallo CryslerK,

ich muss dem User xAdmiral mit seinem Bericht Recht geben. Dieser darf es verbieten, wenn der Hund in einer Tour nur bellt und damit den anderen Mietern oder Ihn auf die Nerven geht oder unangeleint im Garten tobt.

MfG Angelika

CryslerK 
Fragesteller
 05.05.2015, 13:41

Tut er ja nicht

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Wenn Besuch mit Hund da ist kann der Vermieter es in der Regel nicht verbieten.

Aber wenn Du nur den Hund da hast, auch stundenweise oder wenn der Besuch andauernd mit Hund kommt, muss dass der Vermieter nicht dulden.

Grundsätzlich gilt: Besuch zu empfangen ist Recht eines jeden Mieters und es ist Recht eines jeden Besuchers, einen Hund dabei zu haben. Das ist eine normale Nutzung und eine Zone, in die der Vermieter grundsätzlich nicht eingreifen darf.

Ohne Anspruch auf Richtigkeit bilde ich mir ein, dazu mal ein Urteil gelesen zu haben, das selbst die Aufnahme eines Gasthundes (Urlaubsvertretung etc.) bis ca. 4 Wochen als vermieterresistent einstufte.

Ansonsten nett lächeln, pünktlich Miete zahlen und den Vermieter auf seine Rechte hinweisen. Bei Vermietern sind die Augen gerne größer als die Rechtskenntnis.

Nein ein Hund der zu Besuch ist darf er nicht verbieten. Ausser er greift Leute an oder pisst ins Treppenhaus etc.