darf mein Vermieter die Anschaffung eines Mops verbieten?
darf mein Vermieter die Anschaffung eines Mops verbieten?
12 Antworten
darf mein Vermieter die Anschaffung eines Mops verbieten?
Welchen?
Den Wischmops oder den Mops (Hund)? :-)
Den Wschmops kann er nicht verbieten, aber das Tier schon.
ich habe aber gelesen, dass man kleine Hund wie zB Yorksher-Terrier nicht verbieten kann weil sie so klein sind und wie Kleintiere behandelt werden müssen, die der Vermieter nicht verbieten darf. (Zu Kleintieren gehören Vögel, Kanninchen, Hamster usw.)Da hast Du falsch gelesen.
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.
Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
MfG
Johnnymcmuff
Bis zu zwei Katzen darf der Vermieter nicht verbieten (auch, wenn die nicht zu den Kleintieren gehören) da gibt es ein neueres Gerichtsurteil.
Falsch, natürlich darf er mit entsprechender Begründung die Katzenhaltung verbieten, oder wenn Individualvertraglich Katzenhaltung verboten wurde.
Das ist 100 % nur das Urteil eines kleinen Gerichts und nicht bindend für andere Gerichte.
Bis zu zwei Katzen darf der Vermieter nicht verbieten
Außerdem geht es hier in der Frage um Hunde und in meinem Urteil steht, dass es keine KleinTiere sind.
Bis zu zwei Katzen darf der Vermieter nicht verbieten (auch, wenn die nicht zu den Kleintieren gehören) da gibt es ein neueres Gerichtsurteil.
Interessant. Wo kann man das nachlesen?
Es müßte sogar in Düsseldorf gewesen sein...also eher weniger klein.;-) Katzen können nur dann verboten werden, wenn es Freigänger wären, Lärm- oder Geruchsbelästigung besteht oder sonstige "Störfaktoren". Wenn keiner dieser Faktoren zutrifft, dann darf man bis zu zwei Katzen halten, so hat mir das grade eben auch ein Anwalt in meinem Bekanntenkreis bestätigt. Nun denn, hier geht´s ja um einen Mops und die Frage um dessen Haltung haben wir ja auch schon geklärt.
Hält der Mieter in seiner Wohnung zwei Katzen, obwohl der Mietvertrag ein Verbot der Katzenhaltung vorsieht und eine Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, so ist gleichwohl eine fristlose Kündigung unwirksam. Denn nach überwiegender Ansicht gehört die Katzenhaltung auch in einer Stadtwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Kann zudem der Vermieter auch keine nachvollziehbaren Gründe vortragen, die ein Versagen der Zustimmung zur Katzenhaltung rechtfertigen würden, so ist auch aus diesen Gründen die ausgesprochene fristlose Wohnraumkündigung unwirksam. Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 125/04
Hab das grade noch gefunden...aber auch um des lieben Frieden willen, sollte man vor Anschaffung eines Tieres mit dem Vermieter reden, wirkt oft Wunder und wenn nicht, dann notfalls die Wohnung wechseln, falls möglich.
Sorry, aber das sind Urteile kleiner Gerichte, da gibt es imm er mal wieder unterschiedliche Urteile und es ist daher immer besser mit dem Vermieter zu reden.
Hey! Wenn in deinem Vertrag steht,dass du keine Haustiere halten darfst,darf dein Vermieter das leider,da das Wohnhaus/Wohnung im gehört.Am besten sprichst du einfach mal mit deinem Vermieter ;)
LG SissiKP
Hey! Wenn in deinem Vertrag steht,dass du keine Haustiere halten darfst,darf dein Vermieter das leider,da das Wohnhaus/Wohnung im gehört.
Falsch, siehe mein Kommentar und lese bitte mal Richtlinie 3 von gutefrage.
Ach ich stelle es mal hier rein:
Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren
Klar. Hängt von Mietvertrag und der Begründung ab
hast du eiun Leseproblem, eionfach kleimne Ahnung oder willst du nur mal rumspacken ?
Wenn es im Mietvertrag steht das es verboten ist und der Vermieter jeden einzelfall einzeln beurteilt und begründet entspricht das Verbot sogar der neuesten rechtsprechung.
Vermieter dürfen Hundehaltung nicht von vornherein untersagen.
Aber schon im Mietvertrag als Indivualvereinbarung reinsetzen.
Mit entsprechender Begründung darf er das.
schau hier rein http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tierhaltung.pdf
Danke. Dieses Dokument hatte ich auch schon gefunden, da steht, dass kleine Hund mit Schulterhöhe 20-25 zu den Kleintieren gehören und keiner Erlaubnis bedürfen! Deswegen, will ich ja wissen ob der Mops in der Größe auch dazu gehört?
Bis zu zwei Katzen darf der Vermieter nicht verbieten (auch, wenn die nicht zu den Kleintieren gehören) da gibt es ein neueres Gerichtsurteil. Aber Hund ist Hund und den darf er verbieten.