Kann der Vermieter eine reine Hauskatze verbieten?
Meine Frage ist, ob ein Vermieter eine Katze verbieten kann, die nur Wohnungshaltung gewöhnt ist, also nicht rausgeht?
7 Antworten
Grundsätzlich dürfen Vermieter das Halten von Haustieren wie Katzen oder Hunde nur aus triftigem Grunde verbieten. Es kommt auf den Einzelfall an.
Bei artgerechter Haltung geht von einer Einzelkatze keine Unannehmlichkeit aus, so das die Haltung nicht einfach verboten werden kann.
Anders verhält es sich bei zu vielen Tieren in der Wohnung.
Die Haltung von Katzen und Hunden bedarf der Zustimmung durch den Vermieter.
Kann er, darf er aber nicht.
Anders ist die Situation dann, wenn das Tierhaltungsverbot nicht individualvertraglich, sondern formularmäßig im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen
im Mietvertrag vorgegeben wird. Insbesondere, wenn in einer solchen
Klausel formuliert ist, dass „jegliche Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen“, verboten ist, hat der Mieter gute Karten.
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/katze-mietwohnung/
...hat der Mieter gute Karten.
Was er dann aber auch erst mal bei Gericht durchsetzen müßte. Wenn der Vermieter gute Gründe für ein Verbot hat, sieht es für den Katzenhalter schlecht aus.
Hm, das ist ja nicht so toll. Ich kann den Vermieter nicht gleich damit konfrontieren, daß er es nicht verbieten dürfte. Das Problem ist, daß die Katze behindert ist und deshalb keinen Freigang hat und kennt.
Insofern im Haus und Grundstück keine Verschmutzung verursachen kann oder durch Bellen den Hausfrieden stört
Danke für die Antworten, aber es hat sich erledigt. Die Vermieterin vermietet nicht an Tierbesitzer, egal ob Hund oder Katze.
Nicht grundsätzlich. Es müssen objektive Gründe vorliegen. Darüber ist mit dem Mieter zu sprechen. Einfach so geht nicht. Generelles Verbot ist unwirksam.
Grundsätzlich kann er das, da eine Katze kein Kleintier im Sinne der Rechtsprechung ist.
Für ein Verbot braucht er aber einen guten Grund.