welche Kleintiere darf ein Vermieter denn nicht verbieten?

5 Antworten

Unter Kleintieren versteht man Tiere, die üblicherweise in Käfigen /geschlossenen Behältnissen gehalten werden, z. B. Hamster, Meerschwein, Kaninchen, Fische etc. Diese aber auch nur in üblicher Anzahl...........53 Wellensittiche oder 15 Kaninchen zählen nicht dazu.

Genehmigungspfichtig sind Hund, Katze (welche nicht zu den Kleintieren gehören, auch wenn das gern behauptet wird,) Großpapageien etc. Bei Schlangen und ähnlichem Getier bin ich mir nicht sicher, wäre aber durchaus für Zustimmungspflicht.

Hi,

im Mietrecht sind Haustiere Hund und Katze; zu denen darf der Vemieter sich äußern. Er darf sie erlauben oder verbieten.

Bei bestimmten Tieren (Giftschlangen/-Spinnen) hat er, soweit ich weiß, auch noch ein Wörten mitzureden.

Bei Auatarien habe ich mal gehört das eni Vermeiter verlangen kann das man entsprechende Versicherung hat (weiß aber nicht ob das stimmt).

Aber bei allen anderen (Klein-)Tieren, also Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse, Hamster, Vögel, Frettchen, Degus, etc., hat ein Vermieter kein Mitspracherecht. Er kann sie nicht verbieten und man braucht auch nicht seine Zustimmung. Darf man sich einfach anschaffen, und halten.

Sollte man aber Animalhording betreiben (groß gesagt: Massenweise Tiere sammeln), dann darf der Vermieter dagegen vorgehen.

Gruß

monara1988  22.09.2019, 11:03

*Wörtchen *Aquarien *Vermieter *grob

Man ich war wohl noch nicht ganz wach XD

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Katze, hamster, maus, ratte, Wellensittich, Fische

Chantal69508 
Fragesteller
 22.09.2019, 07:30

wo steht das ?

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sebroco  22.09.2019, 07:31
@Chantal69508

Hatte meine Frau mal rausgesucht als wir uns 2 Katzen geholt haben. Die anderen kleintiere sind ja klar nur mit Hunden is das anders

p.s.: googelle : Eine Katze ist kein Kleintier

Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieterdie Kleintierhaltung nicht verbieten darf und vor deren Anschaffung nicht um Erlaubnis gebeten werden muss. Zu Kleintieren gehören etwa Vögel, Zierfische, Schlangen, Hamster oder auch Meerschweinchen.

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sebroco  22.09.2019, 07:35
@Chantal69508

Kleintiere sind kein Problem. Die Stören ja so-gesehen deine Nachbarn nicht

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anitari  22.09.2019, 08:04

Katzen sind laut BGH keine Kleintiere.

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anitari  22.09.2019, 08:16
@sebroco

Ich muß nicht weiter googeln, was der BGH geurteilt hat zählt. Nicht was irgendein AG oder LG verkündet.

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dsupper  22.09.2019, 08:45
@sebroco

Beim googeln wird man immer genau die Internetseite finden, die genau das behauptet, was man gerne hören und lesen möchte. Das bedeutet aber nicht, dass dies den rechtlichen Gegebenheiten entspricht.

Wenn der BGH in seinem Urteil feststellt, dass Katzen NICHT zu den Kleintieren gehört, dann gibt es KEINE Instanz mehr darüber, die das anders entscheiden könnte. Dann ist das oberstes Gesetz!

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dsupper  22.09.2019, 08:57
@dsupper

und damit du nicht so lange googeln musst, kannst du im BGH-Urteil vom 20.3.2013 – VIII ZR 168/12 ganz klar nachlesen, dass die Haltung von Hund und Katze zwar nicht generell verboten werden kann - dass man für deren Haltung aber IMMER die individuelle Erlaubnis des Vermieters braucht - eben anders als bei Kleinnagern, Zierfischen und Vögeln.

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monara1988  22.09.2019, 09:46
@sebroco
Googel doch mal 1 Minute oder is Kaputt ?

Sage der, der es selbst nicht hin bekommt XDDD

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dsupper  22.09.2019, 10:24
@sebroco

Du kann anscheinend gar nicht sinnentnehmend lesen?? Es gibt ein BGH-Urteil seit 2013 - da gibt es KEINE anderen rechtlichen Grundlagen, die darüber stehen könnten. Was der BGH sagt steht über allem! Eine höhere Instanz gibt es nicht - aber über dieses Wissen muss man natürlich verfügen.

Du kannst ja gerne an Google oder Lycos "glauben" .... Wissen ist deutlich besser.

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Fragen beim Mieterbund werden Beantwortet

ChristianKlaus  22.09.2019, 08:40

nur, wenn man dort Mitglied ist

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