Der Vermieter und die Meerschweinchen?

10 Antworten

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DasVerbot wäre rechtswidrig und damit unwirksam. Geldstrafe ist Quatsch, Mietrecht ist Zuivilrecht und nicht Strafrecht.

Halte die Kleinen so, dass sie keinen Schaden anrichten können und alles ist gut.

Lexa1  14.12.2022, 11:35

Was zählt eigentlich alles zu Kleintieren? Ist das irgendwo genau definiert?

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Erstmal sind Meerschweinchen bzw Kleintiere im Haushalt erlaubt und können nicht vom Vermieter verboten werden. allerdings sollte eine Belästigung der anderen Mietparteien dadurch entstehen dass du Kleintiere hältst oder es zu einer Mehrbelastung durch müll kommen, kann der Vermieter trotz allem verlangen dass du die Tiere abgibst oder an der Haltung was änderst.

Würde mir jetzt aber erst einmal gar keine Sorgen machen sondern abwarten was passiert. Und sollte Post ins Haus trudeln Anwalt nehmen oder zum mieterschutzbund gehen

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 13 J. Halterin mit immer wieder notfellchen Aufnahme
Jassy1603  12.12.2022, 10:43

Das mit der Mehrbelastung durch Müll wusste ich gar nicht. Allerdings hat man doch automatisch mehr Müll als andere Haushalte durch das Einstreu. Ich habe jeden zweiten Tag einen Müllbeutel mit Einstreu. Zählt das schon als Mehrbelastung?

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Honeysuckle18  12.12.2022, 11:32
@Jassy1603

Nein, denn dann müsste er auch Eltern von Säuglingen und Kleinkindern zur Kasse bitten - da fällt weit mehr an Müll an, alleine schon durch Windeln !

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Mietverhältnisse fallen unter das Zivilrecht - Geldstrafe fällt also aus

Meerschweinchen sind Kleintiere, die man in der Wohnung halten darf - allerdings natürlich nicht in unbegrenzter Anzahl - wenn sie für die Wohngemeinschaft eine Belastung sind, kann der Vermieter die Haltung untersagen

Sobald Du die Rechnung bekommst, geh zum Mieterschutzbund und informier Dich.

Ja, wie du schon gesagt hast kann man die Kleintierhaltung nicht einfach so untersagen. Er kann verlangen was er will, einfach nicht darauf eingehen.