Pflegestelle für Hund, darf der Vermieter das verbieten?

7 Antworten

Nein, der Vermieter darf es nicht verbieten, die Haltung von Kleintieren, also auch Hunden darf der Vermieter nicht verbieten, weder mündlich noch schriftlich. Allerdings würde ich es an deiner Stelle nochmal überlegen, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden. 

Bitterkraut  07.01.2016, 16:37

Hunde zählen nich tzu Kleintieren. Damit sind Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster etc. gemein.

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Rollerfreake  07.01.2016, 16:39
@Bitterkraut

Doch das habe ich gelesen, das laut einer Gerichtsentscheidung Hunde auch zu den Kleintieren gehören, der Begriff fast alle Tiere zusammen die man als Haustier halten darf.

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Bitterkraut  07.01.2016, 16:44
@Rollerfreake

da hast du ganz sicher was falsch vertanden. Für die Hundehaltung braucht man immer die Zustimmung des Vermieters. nur pauschale Verbote im Mietvertrag sind nichtig, der Vermieter kann aber im Einzelfall die Erlaubnis begründet verweigern.

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ChristianLE  07.01.2016, 16:40

Wenn Hunde für dich Kleintiere sind, was sind dann deiner Meinung nach "normale" Tiere? Elefanten?

Kleintiere sind solche, die in Käfigen oder anderen abgeschlossenen Geräten gehalten werden. Also weder Hund noch Katze.

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dsupper  07.01.2016, 17:57

@Rollerfreake - bevor du hier derart unwahre Behauptungen aufstellst, solltest du dich über die Gesetzeslage mal richtig informieren.

Richtig ist, dass ein Vermieter nicht mehr pauschal eine Hundehaltung im Mietvertrag ausschließen kann. ABER: trotzdem muss man als Mieter für einen Hund eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter bekommen - und der kann - mit guten Argumenten - die Erlaubnis verweigern.

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Hallo,

jeder Hund - auch jeder weitere Hund - muss schriftlich durch den Vermieter erlaubt werden.

Ein Vermieter darf nicht mehr einfach nur so pauschal die Hundehaltung verbieten - aber mit einem guten Grund kann er das ablehnen.

Da ihr schon einen Hund habt, kann er argumentieren, ein Hund pro Wohnung wäre ausreichend. Mit diesem Argument kommt er auf jeden Fall sicher durch.

In der Regel ist die Verweildauer eines Pflegehundes ja eher ungewiss, er kann ganz schnell eine neue eigene Familie finden, es kann auch Monate oder Jahre dauern.

Geht es um einen eng absehbaren oder schon bestimmten Zeitraum - dann wäre es sicher am besten, ein persönliches freundliches erklärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen und ihm den Sachverhalt schildern.

Auch ansonsten sollte dieses Gespräch an erster Stelle eurer Überlegungen stehen - vllt. hat er ja gar nichts dagegen. Wenn ihr und euer Hund bisher nicht negativ aufgefallen seid - dann findet er euer Engagement für den Tierschutz vllt. sogar gut und unterstützt das.

Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass freundliche, persönliche Gespräche mit guten Argumenten meist das gewünschte Ergebnis bringen.

Gutes Gelingen

Daniela

Das kann er aus gutem Grund verbieten, auch wenn die Pflege nur für einen befristeten Zeitraum stattfindet.

Allein die Tatsache, dass Ihr schon einen Hund habt, könnte einen guten Grund für ein Verbot darstellen.

Da in Pflegehund ja auf unbestimmte Zeit bei euch ist, solltet ihr auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis des Vermieters einholen. Normalerweise verlangen das die Tierheime auch, bevor sie eine Pflegestelle einrichten.

Wenn es eine pivate Pflege ist, und der Hund auf eine bestimmte Zeit (Urlaub z.B) bleibt, kann er es nicht verbieten.

Ja darf er. Viele erlauben nur einen Hund. Von 2 Hunden gehen unter Umständen mehr Belästigungen aus. Muss nicht kann aber.
Es muss auch jeder neue Hund gemeldet werden, nicht der eine kippt um und Ersatz zieht ein.