Diese bereits schon vielfach gestellte und beantwortete Frage, möchte ich wie folgt beantworten: es ist immer wichtig, sich die nachfolgenden Fragestellungen zu überlegen:
1.) Welche notfallmedizinischen Maßnahmen kann und darf man mit seiner fachlichen Qualifikation anwenden. Sofern es sich nicht um sogenannte heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen handelt, gilt der Grundsatz: "Das Können ist des Dürfens Maß". Das Können bestimmt sich zunächst natürlich immer aus der formalen rettungsdienstlichen Qualifikation, jedoch auch aus vorhandener Berufserfahrung, Teilnahme an erweiterten Fortbildungsangeboten, Teilnahme an zertifizierten notfallmedizinischen Kurssystemen und auch Selbststudium.
2.) Welche notfallmedizinischen Maßnahmen kann man überhaupt als Einzelperson sicher und sinnvoll anwenden?!. Hier fallen dann schoneinmal einige Maßnahmen weg, weil diese nur dann sinnvoll sind, wenn man mindestens zu zweit ist, weil eine Person für deren Vorbereitung und für die Assistenz dabei und eine Person für deren Durchführung erforderlich ist.
3.) Welche notfallmedizinischen Maßnahmen, sind bis zum Eintreffen des Regel- Rettungsdienstes für die potenziellen Patienten unmittelbar lebensrettende Maßnahmen, zum Beispiel die Blutstillung bei starken Blutungen und welche Maßnahmen, stellen vielmehr "Komfortmaßnahmen", dar, zum Beispiel die Ruhigstellung von einer (isolierten) Extremitätenfraktur mittels geeignetem Schienungsmaterial.
4.) Kann man im privaten Bereich überhaupt die erforderlichen Lagerungsbedingungen erfüllen?!. Hieran scheitert auch vieles, auch insbesondere Infusionslösungen und Notfallmedikamente. In den Rettungsmitteln, gibt es nicht grundlos für die Infusionslösungen spezielle Thermofächer, damit diese immer eine bestimmte Temparatur aufweisen. Eine im Winter zu kalte oder eine im Sommer zu warme Infusionslösung, bringt dem Patienten nämlich deutlich mehr Schaden als Nutzen!. Notfallmedikamente, müssen auch in aller Regel entsprechend gelagert sein und dürfen keinen großen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein. Einige Medikamente, müssen auch gekühlt gelagert werden und weißen ungekühlt ansonsten eine sehr kurze Haltbarkeitsdauer von wenigen Wochen auf.
Das oben aufgeführte, könnte man noch um folgende Überlegungen ergänzen:
- Wo wohnt man. In der Stadt, wo es bis zum Eintreffen des Regel- Rettungsdienstes in aller Regel lediglich zehn Minuten lang dauert oder in einer ländlichen Region, wo die Eintreffzeiten durchaus auch mal wesentlich länger sein könnten und
- Was ist man selber und das häusliche Umfeld für ein Typ von Mensch. Ist man selber und die Personen in seinem häuslichen Umfeld eher jemand, der zum Beispiel bei einer isolierten Extremitätenfraktur am Unterarm unmittelbar den Rettungsdienst anruft oder ist man eher jemand, der sich denkt: "wenn ich eine passende Schiene habe, dann stelle ich das selber ruhig und lasse mich dann damit privat zum niedergelassenen Facharzt hinfahren".
Erwähnt sei diesbezüglich auch noch, dass man als Notfallsanitäter zwar grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen von §2a des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) Medikamente verabreichen darf, bei einer privat durchgeführten Hilfeleistung jedoch NICHT über die Versicherung seines Arbeitgebers versichert ist, da man nicht in dessen Auftrag tätig wird. Dies bedeutet, wenn einem ein Fehler unterlaufen sollte, dann liegt die Haftung hierfür zu 100% bei einem selber und hier, kann es ganz schnell um sehr, sehr hohe Geldsummen von bis zu mehreren hunderttausend Euro gehen. Man muss sich hier immer überlegen, dass es nicht nur das Strafrecht gibt welches es dabei natürlich unbedingt zu berücksichtigen gilt sondern auch noch das Zivilrecht. In der Apotheke verschreibubgspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung kaufen, das dürfen nur approbierte Ärzte, Notfallsanitäter nicht. Der Notfallsanitäter, bekommt diese von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Geräte wie ein AED, die kauft man nicht einmal, hat sie und sie liegen zehn Jahre herum. Solche Medizinprodukte, müssen regelmäßig vom Hersteller oder von einem zertifizierten Fachbetrieb gewartet und instandgehalten werden. Das kostet Unsummen und ist als Privatperson nicht sinnvoll.
Mfg