Nachts rausgehen verboten?
Hallo, mein Kumpel (15) und ich (16) sind mit dem Fahrrad in der Stadt raumgefahren, auch in der Nähe von clubs und so einfach um zu schauen wie das Nachtleben so ist, Grad eben also 1 Uhr nachts. Und jetzt wollte ich fragen ob das erlaubt ist.
9 Antworten
Ein pauschales Verbot dafür, existiert jedenfalls in Deutschland nicht. Entgegen von einer relativ weit verbreiteten Meinung, regelt das Jugendschutzgesetz hierzulande nämlich ausschließlich den Aufenthalt von Minderjährigen an sogenannten "jugendgefährdenden Orten", wie unter anderem den Aufenthalt in Bars und Diskotheken. Es enthält hingegen keinerlei Regelungen dazu, wie lange sich Minderjährige generell in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Die Entscheidung darüber, obliegt einzig und alleine deren Erziehungsberechtigten, also im Regelfall deren Eltern. Solange diese damit einverstanden sind, steht das Gesetz dem nicht im Wege. Es ist allerdings so, dass wenn die Polizei offensichtlich Minderjährige in der Nacht alleine in der Öffentlichkeit sieht, durchaus mit einer Kontrolle zu rechnen ist, da es üblicherweise nicht der Fall ist, dass die Eltern das erlaubt haben. Es kann also dementsprechend durchaus vorkommen, dass die Polizei versucht die Eltern telefonisch zu kontaktieren und wenn das nicht klappt, die Minderjährigen erst einmal nach Hause fährt. Wenn die Eltern dann damit einverstanden sind und draußen auch keine akute Gefahr droht, dann können sie allerdings auch unverzüglich wieder nach draußen gehen. Hinzu kommt, dass die Polizei im allgemeinen einen gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr zu erfüllen hat was bedeutet, dass diese unbegleitete Minderjährige nach Hause bringen muss, wenn diesen alleine in der Öffentlichkeit eine unmittelbare Gefahr droht. Eine solche Gefahr, kann unter anderem durch den Aufenthalt in der Nähe von Orten, an denen bekanntermaßen regelmäßig Straftateten begangen werden oder aber auch durch die Wetterlage begründet sein. Ein stattfindendes oder drohendes Unwetter, stellt genauso eine Gefahr dar. Ich weiß allerdings nicht, ob das im persönlichen Ermessensspielraum der Polizei liegt oder ob hierzu konkretere gesetzliche Vorgaben existieren. Jedenfalls aber dann, wenn es für den entsprechenden Ort und den entsprechenden Zeitraum eine offizielle Unwetterwarnung gibt, dann ist diese Gefahr begründet und die Polizei muss unbegleitete Minderjährige nach Hause bringen.
Mfg
In Deutschland ist es prinzipiell nicht verboten, wenn die Person, welche die Aufsichtspflicht für euch haben es erlaubt hat.
In Island hättest du spätestens um 22.00 Uhr zu Haus sein müssen, denn dort gilt für Jugendliche eine nächtliche Ausgangssperre und für Kinder sogar schon ab 20.00 Uhr, siehe hier https://www.icelandreview.com/de/News/Ausgangssperre-f%C3%BCr-isl%C3%A4ndische-Kinder-durch-die-Regierung/?srsltid=AfmBOooq_abDpABzexeFsuotHijfxsjVJiwarJEGLpYseKxr96X3vfjE
Im Prinzip ist es erlaubt.
Aber in eurem Alter haben die Eltern die letzte Entscheidung darüber.
Nicht verboten aber kann gefährlich sein, aber wirklich ein Problem wird es wenn man ein Weibchen ist.
Es gibt kein gesetzliches Rausgehverbot.