Vermieter verbietet Hundehaltung nach zwei Monaten?

6 Antworten

Richtig ist, dass das entsprechende Gesetz durchaus verlangt, dass für ein Verbot der Hundehaltung ein triftiger Grund angegeben werden muss.

Darauf kannst du dich berufen. Ob der Grund, den der Vermieter dann anführen wird, aber triftig oder nicht triftig ist - obliegt leider nicht deiner Entscheidung. Da müsstest du dann einen Anwalt und u.U. eine gerichtliche Entscheidung bemühen. Das kostet Zeit und Geld und Nerven ....

Wie lange der Vermieter zur Beantwortung deiner Anfrage braucht, dazu gibt es kein feste Begrenzung. Zwei Monate sind dafür sich nicht zu lange.

Und da man einen Hund ja auch erst nach einem positiven Bescheid aufnehmen darf - ist es alleine dein Problem, wenn du den Hund nun nicht halten kannst.

Denn man fragt vorher - und nicht hinterher! So die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Stellen, die deinen Wünschen entsprechen, hast du sehr genau gelesen und willst sie 1:1 anwenden. Alles, was für deinen Vermieter spricht, übergehst du großzügig.

Laut deinem Mietvertrag ist die Hundehaltung genehmigungspflichtig. Das ist völlig legal, daran kannst du nichts ändern.

Du hast aber statt einer Genehmigung gleich den Hund geholt - und jammerst jetzt, dass der Vermieter seine Ablehnung nicht begründet.

Okay, dann ist das "Nein" nicht gültig, aber dadurch wird es nicht automatisch zum "Ja". Und genau das würdest du brauchen, um den Hund halten zu dürfen.

Setz dich nochmal mit dem Vermieter (und anderen, die evtl. mitentscheiden dürfen) zusammen und erkläre die Situation. Frage nach Gründen für die negative Entscheidung und versuche, sie zu entkräften.

Und wenn du das nicht schaffst, entschuldige dich beim Hund, dass du dich nicht gleich richtig um einen dauerhaften Platz für ihn gekümmert hast.

Die Mitleidsmasche ist billig und ungerecht - nicht der Vermieter hat einen Fehler gemacht, sondern du.

Du hast den Hund schon aufgenommen, bevor Du gefragt hast? So liest sich das jedenfalls.

Dann hast Du einfach abgewartet nach dem Motto, wenn er will, dass ich den Hund abgebe, wird er sich schon melden. Gut möglich, dass er sich erst schlau machen musste.

Der Vermieter könnte Dich nun kündigen, weil Du den Hund geholt hast, bevor Du gefragt hast. Vor Gericht würde es allerdings schwierig.

Nun stehst Du in der Situation, dass Du dem Vermieter mitteilen kannst, Du willst den Hund nicht mehr her geben und dann wartest Du, was kommt. Zunächst müsste er Dich schriftlich abmahnen. Macht er das, kannst Du wiederum abwarten oder aber direkt schon gegen die Abmahnung vor gehen.

Sollte der Vermieter seinen Standpunkt durch ziehen wollen, wird er Dich ggf. kündigen und im Endeffekt auf Räumung verklagen. Im Räumungsprozess geht es dann um den Grund der Kündigung, also um die unerlaubte Hundehaltung. Bis so ein Prozess durch alle Instanzen durch ist, vergeht sehr viel Zeit.

In dieser Zeit könntest Du Dir längst eine andere Wohnung suchen. Wenn Du das nicht willst, kommt es noch darauf an, ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast. Ohne Rechtsschutzversicherung könnte die Sache auch richtig teuer werden, wenn es am Ende gegen Dich und Deinen Hund ausgeht.

Ohje du hast ein Hund gekauft obwohl du keine Antwort hattest ob das überhaupt erlaubt ist?

ich wünsche dir sehr dass du dein Anliegen durchsetzen kannst!

setz dich mal in Ruhe mit dem Vermieter zusammen und erkläre ihm die ganze Situation.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitzerin zweier Golden Retriever

Ich würde mich an einen Mieterverein wenden. Die können dir das alles erklären