Können wir jetzt wirklich deswegen angezeigt werden, weil wir unsere Hündin decken haben lassen, und sie hat jetzt Welpen bekommen?
Wir sind keine Züchter, haben schon abnehmer dafür, und verlangen auch nichts für... Leute drohen uns jetzt schon damit ;(
18 Stimmen
5 Antworten
Angezeigt werden kannst Du wegen so ziemlich allem - die Frage ist, was dabei rauskommt. In diesem Falle: Nichts (vermutlich).
Es ist nicht verboten, seine Hündin decken zu lassen, solange Du alle tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen einhältst und nicht gewerbsmäßig vorgehst.
Gesetzlich ist das natürlich nicht verboten ... aber der gesunde Menschenverstand sollte einen davon abhalten, noch mehr Hunde in die Welt zu setzen.
In Zeiten, in denen die Tierheime überquellen, nicht zuletzt mit solchen Hunden, die "mal eben so" "gezüchtet" wurden!, ist das einfach unüberlegter egoistischer Mist, der wirklich nicht sein muss.
Alle, die dagegen reden, haben insofern Recht und appellieren an Deinen gesunden Menschenverstand!
Vermehren ist leider nicht verboten. Vorausgesetzt, dass da keine Qualzuchtrasse vermehrt wird!
Es ist schade, dass die Hündin nicht um ihrer selbst geliebt wurde und da ein Wurf für den Verkauf her musste. Es ist aber wie gesagt, nicht verboten.
Verboten ist lediglich der Verkauf von Welpen, die jünger als 8 Wochen sind. Ich hoffe, ihr haltet euch daran.
Natürlich nicht!
Manchmal passiert es auch eher zufällig, dass eine Hündin gedeckt wird, z.B. wenn sie ohne Leine im Hundepark toben. Natürlich ist das dann auch kein Gewerbe. Aber auch eine (!) geplante Deckung noch lange kein Gewerbe.
Dazu gibt es bereits Urteile, die die Gewerbsmäßigkeit in etwa so beschreiben:
- Drei oder mehr Hündinnen, die drei oder mehr Würfe pro Jahr haben
- Anzeigenschaltung zum Welpen- bzw. Hundeverkauf
- Planmäßiges Züchten
- Dauerhaftes Anbieten
Übrigens: Gewinnabsicht ist kein eindeutiges Zeichen eines Gewerbes und im Umkehrschluss Gewinnverzicht kein Zeichen dafür, dass es kein Gewerbe ist.
Quelle: der-tieranwalt.de
Man lässt ne läufige Hündin nicht von der Leine & geht schon garnicht in den Hundepark mit einer läufigen Hündin!
Zudem gibt es, falls der Halter absolut unfähig ist mal 2 Wochen auf sein Tier aufzupassen, auch eine Spritze danach für die Hündin. Aber dafür muss man halt ein verantwortungsvoller Halter sein, der seine Fehler einsieht & nicht die Hündin drunter leiden lässt.
allerdings wird der Beamte den Anzeiger davon zu überzeugen versuchen, dass er das bleiben lassen soll, weil es nicht verboten ist, seine Hündin decken zu lassen.