Guten Tag,
In der Schweiz gibt es Wohnungen, die nicht als Ferienwohnungen genutzt werden dürfen. Wenn man eine solche Wohnung kaufen will, muss man sie als Erstwohnung nutzen.
Nur wie ist das genau geregelt?
Sagen wir mal, man müsste sich mindestens 50% der Zeit in dieser Wohnung aufhalten. Wie soll das kontrolliert werden?
Auch wenn es Kontrollen gibt, kann es doch sein, dass eine Person, die sich tatsächlich an die Auflagen hält, aus Zufall immer bei den Kontrollen abwesend ist. Dann könnte die Behörde auf die Idee kommen, dass diese Person betrügt, obwohl das nicht der Fall ist.
Oder eine Person betrügt tatsächlich, sagt, dass es nur Zufall sei, dass sie immer abwesend war. Wie soll man den Unterschied erkennen?
Also meine Frage:
Wie wird das in der Realität gehandhabt?
Reicht ein Verdacht aus, um Konsequenzen auszulösen?
Muss es bewiesen sein?
Gerne dürft ihr alle weiteren Infos, an die ich vielleicht nicht gedacht habe niederschreiben.
Es geht mir hier übrigens nicht darum, zu betrügen o.ä. Ich will mehr wissen, ob es ausreicht, wenn eine Person dann im entsprechenden Kanton/in der entsprechenden Gemeinde angemeldet ist, auch dort seine Steuern zahlt usw. aber sich eben auch in anderen Liegenschaften aufhält.
Wenn das nicht möglich ist, ist es eben nicht möglich.
Vielen Dank im Voraus.