Kann man einem bestimmten Hundehalter die Haltung eines Hundes verbieten?
Ich bin im Eigentümerbeirat unserer Anlage und deshalb im Moment mit einem großen Problem konfrontiert:
eine Mieterin lässt ihren Hund immer auf unseren Rasenflächen frei laufen und sich dort auch erleichtern. Nach unserer Hausordnung ist das ohnehin nicht erlaubt - mit Rücksicht auf die Leute, die die Gartenpflege machen und die Kinder, die dort spielen.
Auf direkte Ansprache reagiert sie nur mit Beleidigungen, und der Vermieter fühlt sich nicht zuständig, solange er pünktlich seine Miete bekommt.
Es gab vor kurzem ein Urteil, dass man mit einer einfachen Mehrheit in der Eigentümerversammlung Hundehaltung komplett verbieten darf. Obwohl ich nun wirklich alles andere als eine Hundefreundin bin, möchte ich ungern diejenigen "bestrafen", die ihre Hunde sozial halten und mit ihnen spazieren gehen usw. usw. Das ist nämlich die Mehrheit.
Weiß jemand, ob man einem bestimmten Hundehalter die Haltung eines Hundes in der Wohnanlage verbieten kann, wenn das Verhalten zu sehr stört? Und ob das auch über den Kopf des Vermieters möglich ist?
Vielleicht hat ja auch jemand eine Idee, wie wir mit der renitenten Dame umgehen können.
An dieser Stelle schon mal ein dickes Dankeschön :))
7 Antworten
Nimm die Kacke, und schmeiss es in den Briefkasten der Dame (irgendjemand hier hat sowas mal vorgeschlagen, und die idee ist echt genial :D
Was will sie machen wenn sie ihren Hundekot im Briefkasten findet?
- Könnte es jeder gewesen sein.
- ist es der Kot IHRES Hundes
- Verstößt sie gegen die Hausordnung
Geht zum Anwalt und lasst auch von dem erklären, welche Möglichkeiten ihr habt.
Längst nicht jede Hausordnung ist auch "rechtlich durchsetzbar"...
Trotzdem kann schon die einfache Information, dass ihr rechtliche Schritte in Betracht zieht und euch bereits darüber informiert habt, ein Umdenken beim Miteigentümer/ Vermieter bewirken...
Wenn bei euch Leinenzwang herrscht, dann ist das Ordnungsamt zuständig und für die Haufen dann eigentlich auch. Es könnte Ordnungsstrafen geben.
Aber man könnte sich auch mal beim Tierschutz erkundigen.
Danke!
Einen Leinenzwang gibt es nur durch die Hausordnung. Von Seiten der Kommune gibt es keinen.
Tierschutz wäre eine Option, denn der Hund bekommt auf jeden Fall zu wenig Auslauf, wenn er nur vor der Tür auf die Wiese gelassen wird. Und zu Zweit in einer kleinen Wohnung (in dem Haus gibt es nur 1-Zimmer und 1,5-Zimmer-Wohnungen) ist sicher auch nicht artgerecht.
Sicher, es ist eine Mieterin, die sich nicht an die Hausordnung hält.
So viel ich weiß kann man auf Grund von Gleichberechtigung nicht einem Einzelnen das Halten eines Haustieres verbieten. Allerdings verstößt die werte Dame ja gegen die Hausordung was jemand anderen dazu befugen würde Anzeige gegen sie zu erstatten. Oft mals reicht es schon jemanden darüber in Kenntniss zu setzen dass bei weiterem Verstoß eine Anzeige folgt damit dieser sein Verhalten ändert. Wenn die Drohung allei nnicht reicht dann kann man es auch immer noch durchziehen.
Ich weiß nicht ob der Tierschutz in diesem Falle viel ausrichten kann, da der Hund ja nicht schlecht behandelt wird, oder zumindest lässt in deiner Frage nichts darauf schließen. Aber man könnte ihn trotzdem mal anrufen und dei Situation schildern, vielleicht haben sie eine Andere Idee wie man damit umgehen kann.
So was mit der Kacke in den Briefkasten habe ich mal vor längeren erwähnt, zwar in einem anderen Zusammenhang, da es mal eine Nachbarin gemacht hat, weil ein bekannter Hund immer in ihren Vorgarten gemacht hat. Aber könnte auch dort helfen.